Betrüger-Mails: Die gefälschten Vorladungen vom Landeskriminalamt

Derzeit versuchen Kriminelle oft, mit falschen Behörden-Mails Geld oder Daten zu ergaunern. Wer Ruhe bewahrt und genau hinschaut, fällt in der Regel nicht herein. Bei manchen Empfängern entsteht jedoch Panik. Woran man den Betrug erkennt.
von  Ralph Hub
Im vorliegenden Fall reichte ein genauer Blick auf die seltsame Absenderadresse und auf "Artikel 372 Strafgesetzbuch" – denn im StGB gibt es nur Paragrafen.
Im vorliegenden Fall reichte ein genauer Blick auf die seltsame Absenderadresse und auf "Artikel 372 Strafgesetzbuch" – denn im StGB gibt es nur Paragrafen.

München – Mitteilungen von der Polizei, egal ob auf elektronischem Weg oder als Brief, lassen Otto-Normal-Bürger erst einmal zusammenzucken. Vor allem, wenn das Schreiben mit dem Begriff "Vorladung" beginnt und einem scheinbar amtlichen Aktenzeichen. Das wissen auch Gauner und verschicken deshalb derzeit Phishing-E-Mails, mit dem Kalkül, dass mancher im ersten Schreck auf den Bluff hereinfällt.

Die Mail-Adressen kaufen die Täter oft zu Tausenden im Darknet

Massenweise landen die gefälschten Vorladungen in elektronischen Postfächern. Das angebliche behördliche Schreiben lässt beim ersten Blick auf mächtig großen juristischen Ärger schließen: "Gemäß Artikel 372 des Strafgesetzbuchs und auf der Grundlage der uns vorliegenden Beweise möchten wir Sie über die erhobene Sachlage informieren", heißt es in der Mail. Absender ist angeblich das Landeskriminalamt.

Eine Phishing-Mail, angeblich vom Bayerischen Kriminalamt in München.
Eine Phishing-Mail, angeblich vom Bayerischen Kriminalamt in München. © Privat

Eigentlich müsste es richtig "Paragraf" heißen, denn Artikel stehen im Grundgesetz. Aber das überliest man leicht. Wenn man aber unter Paragraf 372 im Strafgesetzbuch nachsieht, erfährt man, dass es darin um Verstöße gegen Ein- beziehungsweise Ausfuhrbestimmungen geht. Je nach Schwere des Delikts drohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft.

Der psychische Druck soll die Opfer unvorsichtig machen

Eine Drohkulisse, die Druck beim Empfänger der Mail aufbauen soll und deshalb oft zu Panikreaktionen führt. Man klickt, ohne weiter nachzudenken, mit der Maus auf den angegebenen Link oder ein angehängtes Dokument, manchmal verwenden die Täter auch gefälschte QR-Codes.

"Bitte lesen Sie das beigefügte Dokument", wird man in der Mail aufgefordert. Klickt man dann auf die angefügte PDF-Datei, und lädt sie auf seinen Computer herunter, hat man sich im schlimmsten Fall mit diesem Klick eine Spionage- oder Schadsoftware eingefangen.

Es geht um geschützte persönliche Daten und um Geld

"Das Ziel der Betrüger besteht bei Phishing-E-Mails darin, an persönliche Daten der betreffenden Personen zu gelangen. Bei anderen betrügerischen E-Mails werden die Opfer aufgefordert, Geld zu überweisen", warnt LKA-Sprecherin Katrin Günzel. Das Polizeipräsidium München und das LKA Bayern raten deshalb dazu, solche E-Mails weder zu beantworten, noch die Anhänge zu öffnen und vor allem keine persönlichen Daten preiszugeben.

"Wer auf eine solche E-Mail trotzdem geantwortet hat, sollte Beweise sichern und die Polizei informieren, um Anzeige zu erstatten", rät Katrin Günzel und betont: "Kommen Sie keinesfalls Zahlungsaufforderungen in derartigen Mails nach."

Daran erkennt man Phishing-Mails

Es gibt zum Glück einige Hinweise, an denen man Phishing-Mails erkennen kann. Oft versenden Gauner die Mails zu ungewöhnlichen Zeiten: In diesem Fall nachts um 1.23 Uhr, das sind nicht unbedingt die üblichen Bürozeiten der Polizei.

Zudem ist das in diesem Fall angegebene Aktenzeichen "65266489039" als plumpe Fälschung zu erkennen, es entspricht nicht der üblichen Form in amtlichen Schreiben.

Die Absender-Adressen passen nicht zu Behörden

Ein weiterer wichtiger Hinweis auf einen Fake: der Absender der Mail. Behörden haben ganz spezielle E-Mail-Adressen. Im jüngsten Fall ist es "U.BarthEni@tonline.de". Das ist keine Mail-Adresse, wie sie Polizeibehörden wie das Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt, das Polizeipräsidium oder die Staatsanwaltschaft verwendet.


Wer so eine ganz offensichtliche Fälschung erhalten hat, sollte sie ungeöffnet löschen und den Absender auf seinem Computer, Laptop, Handy oder Tablet sperren, so der Rat des Landeskriminalamtes und der Polizei. Die Sicherheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weder die Landespolizei, noch die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder ähnliche Institutionen Vorladungen per E-Mail verschicken oder Bürgerinnen und Bürger auffordern, Geld zu überweisen.

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