Betrüger im Arztkittel verurteilt

Mediziner rechnete Laborleistungen falsch ab. Jetzt muss er eine Geldstrafe von 20 000 Euro zahlen.
John Schneider |
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München Manchmal muss es die persönliche Anwesenheit des Arztes sein: So zum Beispiel bei bestimmten Blut-Untersuchungen von Privatpatienten. An ein Speziallabor delegieren gilt in solchen Fällen laut Gebührenordnung nicht.

Genau das soll ein 56-jähriger Münchner Arzt aber getan haben. Das Amtsgericht verurteilte den Arzt wegen Betruges in 31 Fällen zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro (80 Tagessätze mal 250 Euro).

So funktionierte der Betrug: Der seit 2007 niedergelassene Arzt sandte seine Blutproben zur Analyse an ein Speziallabor. Seit dem Jahr 2010 hatte er eine Vereinbarung mit diesem Labor: Wenn er eine Untersuchung bestimmter Untersuchungsklassen benötigte, übersandte er die Proben seiner Patienten an das Speziallabor. Dort wurden die Proben nach seinen Analysewünschen fachlich und medizinisch korrekt untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden ihm anschließend übermittelt..

Eigentlich hätte das Speziallabor nun direkt mit den Privatpatienten die Untersuchungen abrechnen müssen. Stattdessen vereinbarte der Arzt mit dem Labor, dass er die Untersuchungen gegenüber den Privatpatienten selbst abrechne. Dafür spiegelte er den Patienten vor, dass er die Leistung selbst erbracht hatte und berechnete ihnen mehr als er selber für die Laborleistung gezahlt hatte. 31 Fälle wurden ihm nachgewiesen. Der Arzt machte einen betrügerischen Gewinn in Höhe von 6510,60 Euro.

Das Gericht stellt in dem Urteil fest: „Der Angeklagte hat von Anfang an die Fehlerhaftigkeit seiner Abrechnung für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.“

 

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