Betrüger ergaunert mit Luxusreisen 150.000 Euro
Ein 43-Jähriger hat mit krummen Deals im Internet 49 Kunden betrogen. Der Prozess vor dem Landgericht in München.
München - Dass die Anklage stimmt, gibt Hans G. (43, Name geändert) zu. Über seinen Anwalt Alexander Eckstein ließ er aber beim Prozessauftakt erklären, dass die 87 Fälle des Betrugs mehr aus Überforderung, denn aus böser Absicht passiert sind. Mit der korrekten Buchführung habe er es nicht so.
Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft genau vor: Seit 2007 betrieb Hans G. über das Internet den Verkauf von Reisen. Er habe dabei als „Reisebörse“ oder „Reiseservice“ firmiert. Die Geschäftsidee: Über ebay Luxusreisen ersteigern und teurer verkaufen. So weit, so legal. Doch offenbar geriet der 43-Jährige finanziell so stark ins Trudeln, dass er zu kriminellen Mitteln griff.
Laut Anklage bot er weiter Luxusreisen in die Karibik oder die Golfstaaten an und verlangte 100 Prozent Vorkasse – bis zu 8000 Euro. Schließlich habe er den vollen Reisepreis bereits bezahlt, sei also in Vorleistung gegangen, so sein Argument gegenüber den Kunden.
Doch die angebotenen Reiseleistungen hatte er mitnichten bereits bezahlt. Gleichwohl kassierte er seine Kunden ab. In den Jahren 2010 und 2011 soll er auf diese Weise 148.199,72 Euro ergaunert haben.
Damit nicht genug: Die Ermittler werfen dem arbeitslosen Mann außerdem Betrügereien zu Lasten von Versandhäusern vor. So kaufte er beim Otto Versand zwischen September 2009 und Dezember 2010 immer wieder ein. Kleidung, Bettwäsche, Klimaanlage, Couchtisch wurden ihm geschickt. Bezahlt hat er nur gut die Hälfte des Kaufpreises. Schaden: 3198,12 Euro. Ähnlich machte er es bei Neckermann. Hier fiel der Schaden mit 891 Euro etwas geringer aus.
Den Platz auf der Anklagebank kennt Hans G. gut. Es gibt drei weitere Betrugsverfahren, die derzeit in der Berufung stecken. Richter Oliver Ottmann regte an, diese Verfahren mit diesem Prozess zu verbinden. Um dem Angeklagten einen Neustart zu ermöglichen.
Viel Zeit nahm am Montag noch die Frage nach dem Gesundheitszustand des Angeklagten ein. „Mir geht es nicht gut“, sagte er gleich zu Beginn. Er leide an Panikattacken.
Es soll daher nicht zu lange am Stück verhandelt werden. Um Hans G. nicht zu überfordern.
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