Betreuungsverfahren in München erreichen Höchststand

Die Betreuungsverfahren am Münchner Amtsgericht werden immer mehr. Mit 16.381 Verfahren im Jahr 2018 wurde ein neuer Höchststand erreicht.
John Schneider |
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In Nürnberg steht ein Mann vor Gericht, der einen Killer auf seine Schwester angesetzt haben soll. (Symbolbild).
David-Wolfgang Ebener/dpa In Nürnberg steht ein Mann vor Gericht, der einen Killer auf seine Schwester angesetzt haben soll. (Symbolbild).

München - Wer aufgrund eines Unfalls, einer psychischen Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr selber entscheiden kann, was gut für ihn ist, braucht fürsorgliche Familienangehörige – oder Berufsbetreuer.

Aber Achtung! Selbst der Ehepartner wird im Bedarfsfall nicht automatisch zum Betreuer des betroffenen Partners. Fehlt die Vorsorgevollmacht, muss das Betreuungsgericht entscheiden, wer sich kümmern soll.

16.381 Betreuungsverfahren in München - neuer Höchstwert

Bei 16.381 Verfahren wurde Betroffenen 2018 vom Betreuungsgericht des Amtsgerichts München geholfen. Die Zahl der Betreuungsverfahren hat 2018 einen neuen Höchststand erreicht, erklärte die Präsidentin des Amtsgerichts, Beate Ehrt am Freitag bei ihrer Jahrespressekonferenz.

2003 waren es noch 12.766. Und der Bedarf wird weiter steigen. Weil die Menschen älter werden. Das gilt auch für die Dauer der Verfahren. Derzeit sind es im Schnitt über sieben Jahre. Zahlen, die die Präsidentin am Freitag vorstellt. Betreuungsfragen sind demnach eine juristische Wachstumsbranche. Anders als viele ihrer Kollegen müssen die Richter des Betreuungsgerichts dabei raus aus ihren Amtsstuben und die Betroffenen in deren Umfeld aufsuchen. Ohne Robe.

Vorsorgevollmacht als Königsweg

Die Betreuungsrichter sehen sich dort die Situation an, hören die Betroffenen und müssen dann entscheiden, ob ihnen ein Betreuer und wenn ja, welcher zur Seite gestellt wird. In 38 Prozent der Fälle wird das ein Familienmitglied sein. Ist das nicht möglich oder ratsam, übernehmen zumeist Rechtsanwälte oder andere Berufsbetreuer diese Aufgabe. Für die Justiz auch ein Kostenfaktor: 15,4 Millionen Euro wurden 2018 an Betreuervergütung ausgezahlt.

Eine weitere Funktion des Betreuungsgerichts: die Genehmigung von Unterbringungen oder Fixierungen. 4.287 Anträge gab es 2018. Darunter 2.515 Anträge zur Unterbringung. 1.958 wurden genehmigt.

Das Fazit in Sachen Betreuung zieht Pressesprecher Klaus-Peter Jüngst: "Die Vorsorgevollmacht bleibt der Königsweg." Und verrät dann: "Ich habe eine gemacht." Nachahmenswert!

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