Beschiss in Schwabinger Spielhalle: Automaten manipuliert

In einer Schwabinger Spielhalle hat der Betreiber an seinen Glücksspielautomaten herumgeschraubt - zu ungunsten der Spieler. Der Mann hatte einfach eine nicht mehr zugelassene Software aufgespielt.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - In einer Schwabinger Spielhalle hat der Betreiber an seinen Glücksspielautomaten herumgeschraubt - zu ungunsten der Spieler. Der Mann hatte einfach eine nicht mehr zugelassene Software aufgespielt.

Einen speziellen Typ eines Glücksspielautomaten hat die Polizei schon länger im Auge. Schon öfter sei dieser "manipuliert" worden, wie die Münchner Polzei berichtet. Die Aufsteller dieser Geräte waren im vergangenen Jahr aufgefordert worden, neue Software auf diesen Geräten zu installieren. Dies wurde von der Verleihfirma der Geräte auch kontrolliert.

Bei einer routinemäßigen Überprüfung Anfang Mai 2010 musste festgestellt werden, dass in einer Spielhalle in Schwabing Automaten mit nicht mehr gültiger Software in Betrieb waren. Es handelte sich dabei um Standgeräte, die von der Verleihfirma dem Spielhallenbetreiber, einem 31-jährigen Münchner, vertraglich zur Nutzung überlassen wurden. Die Verleihfirma teilte mit, dass sie die Automaten mit dem erforderlichen Update versehen und auch geprüft hatte.

Am selben Tag erfolgte durch Firmenmitarbeiter der Verleihfirma in der Spielhalle eine erneute Kontrolle der Geldspielgeräte, hier wurde die nicht mehr gültige Software festgestellt.

Für die Kriminalpolizei erhärtete sich somit der Verdacht, dass die Computereinheiten der Geräte nach der Prüfung wieder verändert worden waren und zudem die Spielpläne zu ungunsten der Spieler manipuliert worden. Nach weiteren umfangreichen Ermittlungen wurde deshalb am Montag, 14.06.2010, die Spielhalle mit richterlichem Beschluss durchsucht. Dabei wurden neun aufgestellte Spielgeräte festgestellt, die alle zu beanstanden waren.

An vier Geräten war die Software verändert und der Spielplan manipuliert wurden. Ein Gerät war mit veränderter Software aufgestellt. An zwei Spielautomaten, die nicht mit PC, sondern Platine betrieben werden, war die erforderliche Zulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt zeitlich abgelaufen. An einem Geldspielgerät fehlte die erforderliche Kennzeichnung ganz. Letztlich war auch ein Unterhaltungsspielgerät aufgestellt, das nach seiner Bauart laut Spielverordnung bereits seit 2006 nicht mehr zulässig ist.

Aus den unzulässigen bzw. manipulierten Spielautomaten wurden daraufhin die Geldeinnahmen in Höhe von mehreren Tausend Euro sichergestellt. Weil sich während dieser Kontrolle ein Hinweis darauf ergab, dass der Spielhallenbetreiber mindestens zwei weitere unzulässige Spielgeräte in einem Imbiss in der Münchner Innenstadt aufgestellt haben soll, wurde auch diese Gaststätte sofort überprüft. Die beiden Geldspielautomaten wurden sichergestellt.

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