Bescherung für den Stadtrat

Das Geschenke-Verbot für die Münchner Lokalpolitiker ist vorerst vom Tisch – für Stadt-Mitarbeiter gilt es aber weiterhin
von  Julia Lenders
Stadträte dürfen teurere Geschenke annehmen, Stadtbeschäftigte nicht.
Stadträte dürfen teurere Geschenke annehmen, Stadtbeschäftigte nicht.

Das Geschenke-Verbot für die Münchner Lokalpolitiker ist vorerst vom Tisch – für Stadt-Mitarbeiter gilt es aber weiterhin.

MÜNCHEN - Wer sich bei einer städtischen Mitarbeiterin, zum Beispiel der engagierten Erzieherin in der Krippe, für gute Arbeit bedanken will, muss aufpassen. Eine Flasche Parfüm oder ein Essensgutschein – das kann die Kinderbetreuerin schon in Nöte bringen. Denn wenn sie das Präsent einsteckt, verstößt sie gegen die „Richtlinien zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken”. Die besagen: Erlaubt sind bloß Sachwerte bis zu 15 Euro.

Gleiches Recht für alle: Die Bayernpartei (BP) hatte beantragt, dass die strengen Regeln künftig nicht nur für die Stadt-Beschäftigten gelten sollen, sondern auch für die Stadträte. Das direkt dem OB unterstellte Direktorium empfahl dem zuständigen Ausschuss aber, den Vorschlag abzulehnen. Was der jetzt auch tat.

BP-Stadtrat Richard Progl hatte sein Ansinnen so erklärt: „Gerade in der Vorweihnachtszeit ist auf den Gängen des Rathauses ein reges Treiben zu beobachten.” Paketdienste brächten Geschenke für einzelne Räte oder Fraktionen. „Zum Teil stammen diese Geschenke von Interessenverbänden und Firmen.”

Gleichzeitig gelten für Stadt-Mitarbeiter klare Verbote. Das geht so weit, dass die Eltern in einem Thalkirchner Kindergarten sich vor einiger Zeit nicht mehr trauen durften, die Erzieherinnen am Jahresende zum Essen auszuführen. Wegen der Antikorruptions-Regeln.
Richard Progl meint: „Wenn die Vermutung richtig ist, dass zum Beispiel ein Angestellter des Abfallwirtschaftsbetriebs sich durch Geschenke bei seiner Arbeit beeinflussen lassen könnte, so kann dies auch für die politische Arbeit der gewählten Bürgervertreter im Rathaus gelten.” Die Stadträte sollten als „gutes Beispiel gegen Korruption” vorangehen.

Daraus wird nun nichts. Die Juristen des Direktoriums erklärten: „Dem Antrag der BP kann aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.” Bei den Richtlinien, die für die städtischen Beschäftigten gelten, handele es sich nämlich um eine Dienstanweisung des OB – der ist den Stadt-Mitarbeitern vorgesetzt. „Gegenüber den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern kommt jedoch dem Oberbürgermeister keine Vorgesetzten-Eigenschaft zu.” Deshalb könne die Dienstanweisung nicht auf sie ausgeweitet werden.

Teil zwei der Argumentation: Das Verbot, Geschenke anzunehmen, beruhe letztlich auf den strafrechtlichen Vorschriften, die für Amtsträger gelten. Ehrenamtliche Stadträte seien aber „keine Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches”. Zum Schluss weist die Rechtsabteilung noch darauf hin, dass es bei echter Korruption ja Gesetze gebe.

Fazit: Stadträte dürfen sich auch in Zukunft bescheren lassen. Richard Progl findet die rechtliche Begründung zwar „statthaft”, will das Ergebnis aber nicht hinnehmen: „Ich bleib’ dran.” Gestern bastelte er einen neuen Antrag: Statt eines Verbots möchte er nun erreichen, dass der OB einen Ehrenkodex erarbeitet – und sich die Stadträte freiwillig verpflichten, teure Präsente abzulehnen.

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