Berufungsprozess in München: "Bezahlung" - Taxler soll Schlafende als missbraucht haben

Das Amtsgericht verurteilt einen 37-Jährigen Taxifahrer zu fast vier Jahren Haft. Der Mann geht in Berufung. Sein Opfer soll zumindest bei Sinnen gewesen sein.
von  jot
Fahrgast missbraucht? Der Taxler am Donnerstag im Gerichtsflur.
Fahrgast missbraucht? Der Taxler am Donnerstag im Gerichtsflur. © jot

Das Amtsgericht verurteilt einen 37-Jährigen Taxifahrer zu fast vier Jahren Haft. Der Mann geht in Berufung. Sein Opfer soll zumindest bei Sinnen gewesen sein.

München – Drei Jahre und zehn Monate wegen sexuellem Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. So hart fiel das Urteil des Amtsgerichts im vergangenen Jahr aus. Der 37-jährige Taxler hatte nach Ansicht des Gerichts im Oktober 2015 eine schlafende Studentin in seinem Taxi vergewaltigt.

Sex als Bezahlung

Der Mann streitet den Missbrauch ab und ging in Berufung. Am Donnerstag kam es erneut zur Verhandlung. Dass sich der Taxler, der die Studentin vorder 089-Bar am Maximiliansplatz aufnahm und nach Vaterstetten fuhr, an der jungen Frau vergangen hat, ist unstrittig. Er entschuldigt sich gestern im Prozess auch bei seinem Opfer.

Sex-Täter missbraucht Zwölfjährige

Der Taxler behauptet aber, dass die Frau beim Sex nicht schlief, wohl aber von ihm gezwungen wurde. Da sie ihren Geldbeutel verloren hatte, sollte sie so die Fahrt bezahlen. Die 28-Jährige sagte gestern aus, dass ihre Erinnerung erst wieder einsetze, als sie aufgewacht war und sich die Hose hochziehen musste. Der Prozess dauert an.

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