Berufung eingelegt nach Urteil im Polizeiskandal um Drogen

Polizisten, die Drogen nehmen und mit Dealern zusammenarbeiten? Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren in einem Drogen-Skandal um das Münchner Polizeipräsidium. Jetzt ist der erste Beamte verurteilt worden - doch der Fall damit noch lange nicht erledigt.
dpa |
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München

Nach dem ersten Urteil im Drogenskandal um Münchner Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das teilte das Amtsgericht München mit. Ein Polizist war in der vergangenen Woche verwarnt und unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt worden, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er Dopingmittel gekauft hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ohne Vorbehalt 60 Tagessätze zu je 50 Euro gefordert, also insgesamt 3000 Euro.

Es war der erste Prozess in dem Drogenskandal, der das Polizeipräsidium München erschütterte. Weitere dürften folgen, sind aber nach Angaben von Amtsgerichtssprecher Klaus-Peter Jüngst noch nicht terminiert. Vier Polizisten sind bereits angeklagt worden, wie die Staatsanwaltschaft München I Anfang des Monats mitteilte. Die Anklage gegen einen fünften wird vorbereitet.

Nach drei Jahren neigen sich die umfangreichen Ermittlungen der "Soko Nightlife" damit langsam dem Ende zu. Es geht dabei um zahlreiche verschiedene Straftaten: Besitz, zum Teil auch um den Erwerb, den Handel oder die Abgabe von Drogen, mal Marihuana und Kokain, mal auch Ecstasy. Zwei Beamten wird Verwahrungsbruch angelastet, weil sie im Dienst Rauschgift beschlagnahmt und behalten haben sollen. Weitere Taten sind etwa der Verrat von Dienstgeheimnissen oder eine veruntreuende Unterschlagung von Dienstmunition.

Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft gegen 37 Polizeibeamte vor allem aus dem Münchner Polizeipräsidium ermittelt sowie gegen 21 weitere Beschuldigte. 16 Verfahren wurden nach Auskunft der Behörde eingestellt, zum Teil wegen eines geringfügigen Tatvorwurfs. Zudem habe man 12 Strafbefehle beantragt, die zum Teil bereits rechtskräftig seien. In einigen wenigen Fälle werde noch ermittelt.

© dpa-infocom, dpa:211023-99-704301/2

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