Benedikt Toth: "Ich bin kein Mörder"
München/Straubing - Das historische Portal mit Türmchen, Wetterhahn und königlichem Wappen wirkt wie der Eingang zu einem Gutshof. Wären da nicht die vergitterten Fenster. Und die düstere Aura. Denn wer durch diese Pfote geführt wird, muss bleiben – häufig lebenslang.
In der Justizvollzugsanstalt Straubing, 1902 als modernstes Zuchthaus des Bayerischen Königreiches eröffnet, verbüßen die schlimmsten Schwerverbrecher des Freistaats ihre Strafen. Männer, die zu sechs oder mehr Jahren Gefängnis verurteilt wurden: Horst David, der sieben Frauen auf dem Gewissen hat; der „Todesengel von Sonthofen“, der 29 Patienten mit Giftspritzen umgebracht hat; Herisch A., der Rudolph Moshammer mit einem Kabel erdrosselt hat.
„Ich bin kein Mörder“, sagt Benedikt „Bence“ Toth zur Begrüßung. Der 40-Jährige wurde 2008 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schuldschwere verurteilt. Das Landgericht München I hielt es für erwiesen, dass er im Mai 2006 seine Tante, die Parkhaus-Erbin Charlotte Böhringer, erschlagen hat.
Sein Anwalt Peter Witting (60) kämpft seit geraumer Zeit um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Antrag wurde vom Landgericht Augsburg abgelehnt, doch Witting hat dagegen Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung steht aus.
Der Weg zu Benedikt Toth führt durch einen Metalldetektor. Die Schuhe werden separat durchleuchtet. Jacke, Tasche, Telefon – nichts davon ist im Besucherbereich erlaubt. Lediglich ein bisschen Kleingeld in der Hosentasche ist genehm, für den Getränke-Automaten.
Das Wartezimmer im Keller der Haftanstalt sieht aus wie beim Zahnarzt. Nur das Schachspiel in der Glasvitrine passt nicht zum Dentisten-Ambiente. Russische Strafgefangene haben die Figuren aus Salzteig geformt: auf der einen Seite Polizisten, auf der anderen Häftlinge im gestreiften Einheitslook.
Durch ein Fenster sieht man Tische, an denen Männer mit ihren Frauen und Kindern sprechen. Auf einer verglasten Brücke überwachen Justizbeamte das Geschehen.
Daneben zweigt ein schmaler Gang ab, links und rechts winzige Kammern: Tisch, Stühle, Kantinen-Uhr, Kamera, eine Tür in Richtung Freiheit, eine zum Zellentrakt. Hier finden die Einzelbesuche statt.
Der Beamte weist auf den Notrufknopf an der Wand hin, dann schließt er die Tür zum Gang. Sie hat keine Klinke.
Während des 93 Tage dauernden Strafprozesses verweigerte Toth die Aussage. Aus Protest gegen das seiner Meinung nach ungerechte Verfahren trat er wochenlang in einen Hungerstreik. Bei der Urteilsverkündung beschimpfte er den Vorsitzenden Richter: „Sie Wurm! Jetzt hören Sie doch auf! Sie erzählen so einen Müll!“
Sein Umfeld beschreibt den gescheiterten Jura-Studenten als hochintelligent, aber bisweilen schwierig.
Zu Gesprächsbeginn lächelt Benedikt Toth (schwarze Haare, schwarz gerahmte Brille, schwarze Trainingsjacke), bedankt sich äußerst höflich für das mitgebrachte Wasser aus dem Anstalts-Automaten und scherzt: „Schade, dass in der Flasche kein Wodka ist.“ Alkohol ist in Gefängnissen streng verboten.
Dann wird er ernst. „Ich habe meine Tante nicht umgebracht“, sagt Toth und presst die gespreizten Finger fest auf den Tisch. „Ich sehe ein, dass die Ermittler nach dem Mord unter Druck standen. Es kann ja nicht sein, dass mitten in München ein Kapitalverbrechen diesen Umfangs unaufgeklärt bleibt. Ich weiß auch, dass überall Fehler gemacht werden. Aber in meinem Fall handelt es sich nicht um einen Justiz-Irrtum, sondern um volle Absicht – weil sie keinen Blöderen gefunden haben.“
Natürlich sei es unglücklich gewesen, seinem Umfeld monatelang vorzugaukeln, er würde noch Jura studieren. Aber das mache niemandem zum Mörder. Außerdem habe seine Tante Bescheid gewusst.
Familie und Freunde glauben ihm. Sie haben etliche Interviews gegeben und den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens unterstützt. Mehr als zwei Jahre hat sich das Landgericht Augsburg mit seiner Entscheidung Zeit gelassen. Ende 2014 lehnte es schließlich ab, den umstrittenen Indizienprozess neu aufzurollen. Für Bence sei damit eine Welt zusammengebrochen, sagt ein Spezl.
„Ich habe das durch Zufall im Videotext mitbekommen, noch bevor mein Anwalt mich informieren konnte“, erzählt Toth, der in der JVA, wie alle Häftlinge in Bayern, keinen Zugang zum Internet hat. Kurz darauf sei die Meldung wieder verschwunden gewesen. Vielleicht nur eine Fehlinformation? Das komme ja vor.
Diesmal nicht. Verteidiger Peter Witting bestätigt die schlechte Nachricht. „Dabei war sein Antrag juristisch betrachtet mit Sicherheit hieb- und stichfester als andere, die angenommen wurden.“ Benedikt Toth wirkt resigniert.
Nach seiner Verlegung von Stadelheim nach Straubing im Herbst 2009 arbeitete er in der Anstaltsdruckerei, fertigte Aktendeckel für Gerichte und Staatsanwaltschaften an. Er hat damit aufgehört. „Keine Kooperation mit dem System.“
Dass er sich das Leben im Gefängnis mit dieser Einstellung nicht leichter macht, dass er vermutlich deshalb nicht wie gewünscht ein Fernstudium absolvieren darf, nimmt er hin. Warum? „Ich hatte ein schönes Leben. Aber alles, was ich geliebt habe, wurde bewusst kaputt gemacht – unwiderruflich. Das Letzte, was mir geblieben ist, ist meine Haltung. Und die lasse ich mir nicht nehmen.“
Nun bilde er sich eben im Selbststudium weiter, lerne in seiner Einzelzelle Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch und Japanisch. Außerdem beschäftige er sich mit Philosophie und Mathematik.
„Alles, was im Kopf wehtut, ist gut. Sonst macht einen diese betonierte Routine kaputt.“ Zum Ausgleich joggt er mittags im Gefängnishof, manchmal spielt er Saxofon.
Verlassen darf er die Justizvollzugsanstalt lediglich für Termine beim Optiker. Dafür wird er an Händen und Füßen gefesselt.
Wer zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wird und sich hinter Gittern nichts zuschulden kommen lässt, kann nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Hat das Gericht jedoch – wie bei Benedikt Toth – zusätzlich eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist das unmöglich. Die durchschnittliche Haftdauer erhöht sich in diesem Fall auf 23 bis 25 Jahre.
Vorteilhaft wirkt sich in der Regel aus, wenn der Gefangene ein Geständnis ablegt, Einsicht zeigt, sich therapieren und begutachten lässt oder ein Gnadengesuch stellt.
Benedikt Toth lehnt all das strikt ab. „Therapien sind etwas für Sexualtäter oder Gewaltverbrecher. Ich bin keins von beidem.“
Wenn Benedikt Toth über die Ermittlungen spricht, bezeichnet er sich selbst zynisch als „der Täter Toth“, weil die Strafverfolger ihn so genannt haben und er das menschenverachtend findet. Ginge es nach der bayerischen Justiz, sagt er, würde „der Täter Toth das Gefängnis nicht in der Vertikalen verlassen“. Er formuliert den Satz so distanziert, als würde ihm dessen Inhalt gar nichts bedeuten. Als wäre jemand ganz anderes gemeint. Jemand, der sich nicht danach sehnt, endlich wieder die Sterne zu sehen. In Freiheit.
Die Tür ohne Klinke geht auf, die Besuchszeit ist um.