Ben Tewaag muss hinter Gitter
MÜNCHEN - Noch bevor am Montag der Prozess beginnen sollte, hat Ben Tewaag seine Berufung zurückgezogen. Damit ist das Amtsgerichtsurteil gegen ihn rechtskräftig. Er muss für mindestens sechs Monate hinter Gitter.
Ben Tewaag muss in den Knast. Im April war der 31-Jährige zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden, jetzt ist das Urteil rechtskräftig geworden. Der Produzent, Schauspieler und Musiker mit dem „Bad Boy“-Image sollte am Montag für die Berufungsverhandlung noch einmal in München erscheinen. Doch kurz vor Prozessbeginn zog der Sohn der Schauspielerin Uschi Glas seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück.
Hessisches Gefängnis wird ihn aufnehmen
„Herr Tewaag wird jetzt in ein bis zwei Monaten den Ladungsantritt zur Vollzugsstrafe bekommen“, erklärt Staatsanwalt Anton Winkler das weitere Vorgehen. Seine Strafe wird Tewaag aber wohl nicht in München, sondern in einem hessischen Gefängnis wie Weiterstadt, Butzbach oder Schwalmstadt verbüßen, da er derzeit in Frankfurt lebt. Für diese Tat muss Tewaag ins Gefängnis: In der Nacht zum 20. September 2007 hatte er dem Studenten Frank B. (20, Name geändert) mit der Faust auf die Nase geschlagen. Tewaag hatte sich mit Frank B. und dessen Freunden vor dem P1 um ein Taxi gestritten. Als die Polizei erschien, geriet er völlig außer sich, drohte vond er Eisbachbrücke zu sprinegn. Zwei Polizisten legten ihm Handschellen an und brachten ihn in zur Wache. Dort randalierte er weiter.
Drei Bewährungsstrafen offen
Es war nicht die erste Verurteilung. Doch bislang war Tewaag immer mit Bewährungsstrafen davon gekommen. Am 27. Februar 2003 wurde er zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er hatte einem Kameramann die Glatze angezündet. 19.10.2004: sieben Monate Gefängnis mit Bewährung und 4000 Euro Buße wegen Beamtenbeleidigung und Sachbeschädigung. 20. August 2007: zehn Monate Gefängnis mit Bewährung und 3000 Euro Buße wegen Kokainerwerbs und Randale in der „Schwabinger 7“. Macht zusätzlich fast zwei Jahre Haft, wenn er nun auch die Bewährungsstrafen absitzen muss. Doch das ist kein Automatismus, wird in den nächsten Wochen von Fall zu Fall entschieden, nachdem das Amtsgerichts-Urteil jetzt rechtskräftig wurde. Tewaag steht auch noch das Rechtsmittel der Beschwerde offen, falls gegen ihn entschieden wird. Im schlimmsten Fall – keine der drei Bewährungen hat Bestand – müsste der Musiker 29 Monate einsitzen.
jot
- Themen:
- P1
- Polizei
- Uschi Glas