Beim Stadtgründungsfest: Die Läden bleiben zu
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen einen verkaufsoffenen Sonntag. Beim Stadtgründungsfest am 19. Juni dürfen Einzelhändler in München nicht öffnen.
Die Läden in der Münchner Innenstadt müssen beim Stadtgründungsfest am 19. Juni geschlossen bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte nun eine Sondergenehmigung der Stadt. Diese wollte es den Geschäften erlauben, anlässlich der Feierlichkeiten ausnahmsweise auch sonntags mal zu öffnen.
Beim Handel stieß die Entscheidung auf Unverständnis. Er habe das Urteil mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen, sagte Bernd Ohlmann, der Geschäftsführer des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels, am Freitag. Der Gerichtsentscheid sei ein schlechtes Signal für den Einkaufstandort München.
Gesetzlich möglich sind eigentlich vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr – „und wir haben in München nicht einen einzigen“, schimpft Ohlmann. Er frage sich, welchen Anlass es noch geben solle, wenn offenbar nicht einmal das Stadtgründungsfest einer sei.
Gewerkschaften und Kirchen begrüßten die Entscheidung dagegen. Das Urteil habe den Vorrang des Sonn- und Feiertagsschutzes vor kommerziellen Interessen bekräftigt, teilte Philip Büttner von der „kirchlich-gewerkschaftlichen Allianz für den freien Sonntag“ mit.
Verdi setzt sich vor Gericht gegen die Stadt durch
Büttner zufolge gibt es in München zudem sehr wohl verkaufsoffene Sonntage, etwa zum Trachtenumzug beim Oktoberfest oder an Fasching. Rund um die Veranstaltungen dürften Geschäfte, die mit dem Anlass zu tun hätten, da sehr wohl öffnen – „so wie es vom Gesetzgeber gedacht ist“, so der Bündnis-Sprecher.
Die Stadt hat vergangenes Jahr eine Verordnung erlassen, die es den Läden innerhalb des Altstadtrings erlaubt hätte, beim Stadtgründungsfest nachmittags zu öffnen. Die Gewerkschaft Verdi war dagegen vorgegangen und hat nun Recht bekommen.
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