Beim Schwarzfahren in München erwischt: Juristin greift Polizisten an

Eine Frau (33) verzettelt sich mit den Tarifzonen und verletzt einen Polizisten. Nun wird vor Gericht gestritten.
Nina Job |
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Die Frau wurde beim Schwarzfahren erwischt, später kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem Polizisten. (Archivbild)
dpa Die Frau wurde beim Schwarzfahren erwischt, später kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem Polizisten. (Archivbild)

München - Jedes Jahr werden in München weit mehr als 100.000 MVG-Fahrgäste beim Schwarzfahren erwischt. Es ist eine alltägliche Situation.

Eine Juristin, die heute bei der Regierung von Oberbayern arbeitet, war am 21. September 2016 im Bus 178 unterwegs. Nach dem Petuelring wurde die 33-Jährige kontrolliert. Sie hatte nur zwei Streifen abgestempelt, war aber bereits in Zone 3. Anstatt ihren Irrtum einzusehen, 60 Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt" zu zahlen und es gut sein zu lassen, streitet die temperamentvolle Juristin bis heute.

Juristin greift Polizisten an

Im Bus war auch ein Polizist in Zivil. An der Endhaltestelle kam er den Kontrolleuren zu Hilfe, forderte die Frau auf, sich auszuweisen. Doch die 33-Jährige wollte einfach gehen, daraufhin hielt der Polizist sie fest. Schließlich kassierte die Frau auch noch eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Gegen eine Geldauflage von 3.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Am Mittwoch ging es vor dem Landgericht weiter. Die Juristin wollte die Geldauflage zurück und von dem Polizisten 1.000 Euro Schmerzensgeld. Er habe ihr damals den Oberarm geprellt. Zuvor hatte der Polizist von ihr 750 Euro Schmerzensgeld gefordert – sie soll ihm einen Finger umgedreht haben. Sein Anwalt Jochen Uher: "Die Beeinträchtigungen dauerten eine Woche lang." Atteste gibt es auf beiden Seiten keine.

Der Vorsitzende Richter mahnte: "Das Verfahren ist nicht gerade zielführend, ich rate beiden, die Klage zurückzunehmen." Der Polizist war einsichtig, doch die Juristin blieb stur. Sie will weiter streiten. Wenn sie verliert, wird es richtig teuer: Gerichts- und Anwaltskosten dürften bereits fast 4.000 Euro betragen.

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