Beim PC-Kauf: Verkäufer mit Elektroschocker attackiert

Eine Feuerwehrmann wird gegenüber eines Verkäufers plötzlich gewalttätig. Er attackiert sein Opfer mit Pfefferspray und Elektroschocker. Schuld ist offenbar eine Erkrankung.
von  Thorsten Huber
Der Feuerwehrmann Thomas P. (47) auf der Anklagebank im Münchner Landgerichtssaal 275.
Der Feuerwehrmann Thomas P. (47) auf der Anklagebank im Münchner Landgerichtssaal 275. © az

München - Bunter Ringelpulli, dunkle Hose, Dackelblick – der Feuerwehrmann Thomas P. (47) macht einen freundlichen Eindruck. Doch eine tückische hirnorganische Erkrankung bringt den Beamten vor das Münchner Landgericht.

Der Vorwurf: versuchter schwerer Raub.

Im Internet stößt Thomas P. am 14. Juli 2012 auf eine Anzeige: „PC-Tablet für 420 Euro.“ Gegen 21.30 Uhr sitzt Thomas P. im Wohnzimmer des Verkäufers Robert P. (33). Der sagt vor Gericht: „Er wirkte völlig normal. Wir machten Smalltalk.“

Um 23.30 Uhr bittet der Aufzugsmonteur den Gast zu gehen. Plötzlich packt ihn Thomas P., nimmt ihn in den Schwitzkasten und besprüht das Opfer mit Pfefferspray, trifft zum Glück nicht die Augen. Robert P. ist dem Angreifer körperlich weit überlegen. Thomas P. holt einen Elektroschocker aus seinem Rucksack und löst aus. Robert P. schlägt ihm die Waffe aus der Hand und wirft ihn aus der Wohnung. In dem Moment sagt Thomas P.: „Entschuldigung.“ Der verdutzte Robert P. sagt: „Er stand eine ganz Weile vor meiner Tür und wollte seine Artzney. Ich habe ihn dann runter zur Haustür gebracht und ihm den E-Schocker noch nachgeschmissen.“

Über die Handydaten findet die Polizei den Täter sehr schnell. Ein halbes Jahr sitzt P., der wegen seiner Krankheit dienstunfähig geschrieben ist, in U-Haft. Der Angeklagte kann sich an nichts mehr erinnern. Verteidiger Steffen Ufer sagt: „Hier sitzt ein Häufchen Elend, das ein bisschen Gnade verdient hat.“

Der Vorsitzende Richter Anton Winkler hält neun Monate Haft auf Bewährung für ausreichend: „Er hat es nicht leicht gehabt. Mit der Strafe verliert er nicht den Beamtenstatus.“ P. muss weiterhin zur Therapie gehen.

 

 

 

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