Beim Blutspenden verletzt - Frau verklagt Rotes Kreuz

Sie wollte Gutes tun - und ist nun zu zehn Prozent erwerbsvermindert: Beim Blutspenden hat eine 55-Jährige bereits vor Jahren eine Nervenschädigung erlitten. Nun will sie Schmerzensgeld. Das BRK wehrt sich dagegen: Die Spenderin sei über das Risiko informiert gewesen.
von  dpa
Die Frau verletzte sich beim Blutspenden - jetzt verklagt sie das Bayerische Rote Kreuz. (Archivbild)
Die Frau verletzte sich beim Blutspenden - jetzt verklagt sie das Bayerische Rote Kreuz. (Archivbild) © dpa

München – Beim Blutspenden hat eine Frau eine Nervenschädigung im Arm erlitten - nun kämpft sie vor Gericht um eine finanzielle Entschädigung. Die 55-Jährige ist seit 2009 zu zehn Prozent erwerbsvermindert. Sie forderte daher am Donnerstag zu Beginn des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) 20 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Haushaltsführungsrente von 255 Euro bis zum Jahr 2039. Ihr Anwalt begründete die Forderung mit mangelhafter Aufklärung über die Risiken.

Dem Vertreter des BRK zufolge ist die Klägerin 1986 vor der ersten ihrer insgesamt 63 Blutspenden über mögliche Folgen informiert worden und habe dies auch mit ihrer Unterschrift unter einem zweiseitigen Aufklärungsbogen bestätigt. Als Mehrfachspenderin habe sie in der Folge jeweils unterzeichnet, dass ihre Fragen beantwortet worden seien. Das Münchner Landgericht hielt das für ausreichend und wies die Klage der Spenderin ab.

Lesen Sie hier: Mann wird aus Versehen zum Autodieb

Anwalt Martin Doss widersprach dieser Auffassung. Es sei fraglich, ob vor fast 30 Jahren auch über die Möglichkeit einer Nervenschädigung aufgeklärt worden sei - nach seiner Kenntnis sei dieses spezifische Risiko damals noch gar nicht bekanntgewesen. Eine jahrzehntealte Aufklärung müsse "an den gegenwärtigen Wissensstand angepasst werden", forderte Doss.

Die damalige Aufklärungspraxis konnte in der Verhandlung nicht nachvollzogen werden. Strittig ist, ob die Erstaufklärung 1986 auch in einem mündlichen Gespräch erfolgte oder lediglich durch Aushändigung des Aufklärungsbogens. Eventuell wird der Senat die offenen Fragen in einer Beweisaufnahme klären. Der Prozess geht am 22. Oktober weiter.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.