Behörden-Willkür im Rotlicht-Bezirk?
MÜNCHEN Die Wände sind rot, der Whirlpool ist installiert, die vier Zimmer strahlen eine kuschelig-anregende Atmosphäre aus. Doch im kleinen Neu-Ulmer Bordell sind keine Damen und keine Freier. Die Stadt hat’s verboten, Betreiberin Andrea G. hat jetzt Schulden. Deshalb hat sie vorm Münchner Oberlandesgericht auf Schadenersatz geklagt.
Andrea G. führt bereits ein Bordell in Ulm. „S’Hexenhäusle“ bietet von Fußerotik bis zu getragenen Höschen alles, was Männerherzen höher schlagen lassen soll. Der zweite Betrieb in Neu-Ulm war als Altersvorsorge gedacht.
Außerhalb des Sperrbezirks kaufte ein Bekannter einen Flachdachbungalow, der wie geschaffen für ein Bordell schien. Zur Freude von Andrea G. äußerten weder Polizei noch Ordnungsamt Bedenken. Auch beim Bauamt teilte man ihr im Oktober 2006 mit, dass sie keinen Nutzungsänderungsantrag stellen muss. Im Dezember ruft das Bauamt dann nochmal an. Über den Inhalt des Gesprächs scheiden sich vor Gericht die Geister. „Er hat mir gesagt, dass ich nochmal vorbeikommen soll. Nichts Dringendes, es hätte bis zum neuen Jahr Zeit“, sagt Andrea G.. Dem Gericht liegt jedoch eine Telefonnotiz vor. Darin steht, dass der Beamte ihr gesagt habe, dass ein Bauantrag gestellt werden muss.
Wer auch immer die Wahrheit sagt – Fakt ist: Andrea G. schließt mit dem Bekannten einen Mietkaufvertrag ab. Handschriftlich. „Da steht Aberwitziges drin“, sagt die Richterin. Die Grundmietzeit beträgt 196 Monate, über 16 Jahre. Und Andrea G. renoviert das Häuschen für 65000 Euro. Zwei Monate können ihre Damen darin arbeiten, dann schreitet die Stadt ein. Ihrem Nutzungsänderungsantrag wird nicht stattgegeben, es gebe bereits drei Bordelle.
Ein Jahr später übernimmt in der Nachbarschaft Marcus Prinz von Anhalt ein kleines Bordell und vergrößert es zu einem riesigen „FKK-Club“. Das wiederum ist möglich. Der Prozess wird fortgesetzt.