Begleithund Jacky darf nicht rein: Behinderte Frau verklagt Deutsches Theater

Der Fall ist für alle Beteiligten absolutes Neuland: Eine Rollstuhlfahrerin klagt, weil sich das Deutsche Theater weigerte, ihren Begleithund reinzulassen.
von  John Schneider
Lisa O. mit Begleithund Jacky.
Lisa O. mit Begleithund Jacky. © jot

München - Lisa O. (27) fühlt sich diskriminiert. Die junge Frau wollte sich im Deutschen Theater den "Tanz der Vampire" anschauen. Doch am Eingang zum Theater wurde die Rollstuhlfahrerin aufgehalten. Der Grund: Laut Hausordnung dürfen keine Tiere ins Theater mitgenommen werden.

Jacky, der Behindertenbegleithund der Augsburgerin, müsse daher draußen bleiben. Doch der achtjährige Jacky ist nicht irgendein Haustier. Der Golden-Retriever-Mischling ist darauf trainiert, Alarm zu schlagen, wenn sich bei seinem Frauchen ein Krampfanfall ankündigt. 

Hund Jacky für Lisa O. eine medizinische Notwendigkeit

Der Hund kann das riechen. Und ist deswegen für Lisa O. eine medizinische Notwendigkeit. Ohne den Hund habe sie mehrere Anfälle gehabt, die sie ins Krankenhaus brachten, berichtet die junge Frau am Mittwoch der Zivilkammer des Landgerichts. Seit es Jacky gibt, war das nur noch einmal der Fall.

Doch das Personal am Eingang kannte kein Erbarmen. Lisa O. bekam zwar das Eintrittsgeld zurück, aber sie will mehr. Sie hat das Theater wegen Diskriminierung verklagt, fordert unter anderem 1.000 Euro Schmerzensgeld. Das Theater erklärt, dass man aus Sicherheitsgründen nicht zulassen könne, dass ein Hund mit ins Theater kommt. Es gäbe Leute, die haben Angst vor Hunden, außerdem wüsste man nicht, wie das Tier reagiert, wenn es brennt.

Lisa O. hat zwei Wochen Zeit, die Berufung zurückzuziehen

Der Fall ist für alle Beteiligten absolutes Neuland – auch für Jackys Frauchen. Bislang sei sie überall mit ihrem Begleithund reingekommen, sagt sie. Die Richter erläutern, dass wohl ein teurer Gutachter klären muss, ob Jacky für Lisa O. medizinisch notwendig ist. Doch selbst wenn der das bestätigen würde, könnte die Klage wie in der ersten Instanz verlorengehen.

Am Ende des Prozesses kullern bei Lisa O. die Tränen. Wenn sie jetzt aufgibt, wird sich nichts ändern. Wenn sie den Prozess aber verliert, drohen ihr hohe Prozesskosten. Zwei Wochen hat sie Zeit, die Berufung zurückzuziehen. Tut sie es nicht, wird das Gericht am 13. März erklären, wie es weitergeht.

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