Beamter vor Gericht wegen Kinderpornos

Für den Ministerialrat Franz F. (50, Name geändert) aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium steht beruflich viel auf dem Spiel. Der hohe Beamte muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Wird er aus dem Dienst entlassen?
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Ein Kriminalbeamter fahndet per Computer im Internet nach Kinderpornografie-Kunden, 322 Pädophile gingen der Polizei ins Netz.
dpa Ein Kriminalbeamter fahndet per Computer im Internet nach Kinderpornografie-Kunden, 322 Pädophile gingen der Polizei ins Netz.

Für den Ministerialrat Franz F. (50, Name geändert) aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium steht beruflich viel auf dem Spiel. Der hohe Beamte muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Wird er aus dem Dienst entlassen?

Im September 2006 lief die bundesweite Polizeiaktion „Mikado“ an. Gegen 322 Pädophile wurden die Ermittlungen aufgenommen. 56 Verdächtige waren aus Bayern. Darunter Ministerialrat Franz G. Auf seinem privaten Laptop hatte der allein stehende Mann Bilder mit Kinderpornografie gespeichert. Auch sein Arbeitsplatz an der Prinzregentenstraße wurde von der Polizei durchsucht. „Auf dem beruflichen PC war nichts vorhanden“, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler.

Im Wirtschaftsministerium, das damals der heutige Finanzminister und CSU-Chef Erwin Huber geleitet hatte, wurde sofort ein Disziplinarverfahren gegen den promovierten Beamten eingeleitet. Von beruflicher Degradierung bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reicht der Strafrahmen vor der Disziplinarkammer.

Über 20 Millionen Kreditkarten wurden untersucht

Auf die Spur der Päderasten und Pädophilen kam die Staatsanwaltschaft in Halle. Die Täter hatten das Ekel-Material im Internet geordert und mit Kreditkarte bezahlt. Bei den Ermittlungen wurden insgesamt über 20 Millionen Kreditkarten auf fünf Merkmale überprüft. Trafen alle Kriterien zu, wurde die Fahndung aufgenommen. Dies ließ Juristen, die die Täter vertreten, laut aufschreien: Denn man habe alle Kreditkartenbesitzer zunächst unter Generalverdacht gestellt. „Dass durch die Verfassung garantierte Recht eines jeden Bürgers auf informelle Selbstbestimmung wurde ebenso auf das Gröbste verletzt wie das Gebot der Verhältnismäßigkeit“, empörte sich Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf, der einen Verdächtigen vertrat.

Bei der Aktion „Mikado“ wurden Hunderte Computer durchsucht und kistenweise Datenträger mit Fotos und Videos, auf den Kinder in pornografischen Szenen zu sehen waren, sichergestellt. Unter den Tätern waren auch Männer, die über Chat-rooms nach Opfern gesucht hatten. Sie traten anonym mit Minderjährigen in Kontakt und baten um Fotos – etwa von einer 13-Jährigen, die sexuelle Handlungen an sich vornimmt. Die Eltern kriegen davon oft garnichts mit – oder erst, wenn es schon zu spät ist. th

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