Bayern qualmfrei: Volksbegehren am Start

An sieben Stellen in München kann man sich ab Donnerstag in die Unterschriftenlisten eintragen. In ganz Bayern werden bis zum 2. Dezember mindestens 950 000 Unterschriften gebraucht. Wie es funktioniert, was man beachten muss.
von  Abendzeitung

MÜNCHEN - An sieben Stellen in München kann man sich ab Donnerstag in die Unterschriftenlisten eintragen. In ganz Bayern werden bis zum 2. Dezember mindestens 950 000 Unterschriften gebraucht. Wie es funktioniert, was man beachten muss.

Kein Thema hat in den vergangenen Jahren die bayerische Seele so zum Glühen gebracht wie das Rauchergesetz. Nachdem die CSU stolz auf Deutschlands schärfstes Nichtrauchergesetz war, wurde die Bestimmung durch den Einfluss der mitregierenden FDP aufgeweicht. Jetzt gibt es Widerstand. Der ist so heftig, dass ein von der ÖDP entfachtes Volksbegehren parteiübergreifend Zulauf findet.

Das bayernweite Volksbegehren sieht ein beinahe totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen vor. Es ist im Prinzip der Urentwurf der CSU – nur ohne die Raucherclubs. Wer dafür ist, das bayerische Nichtraucherschutzgesetz zu verschärfen, der kann mit seiner Unterschrift ab Donnerstag, 19. November, das Volksbegehren unterstützen.

Wie auch Kranke oder ausärts Arbeitende sich eintragen können

Im ersten Schritt müssen sich bayernweit bis zum 2. Dezember zehn Prozent der Wahlberechtigten (rund 950000) in die Unterschriftenlisten eintragen. Stimmberechtigt ist, wer an einer Landtagswahl teilnehmen darf – also keine EU-Ausländer wie bei einer Kommunalwahl. Nur wenn es genug Unterschriften gibt, kommt es im zweiten Schritt zur entscheidenden Abstimmung – dem Volksentscheid an der Wahlurne (spätestens im Juni). Dann genügt die einfache Mehrheit (ohne Mindestbeteiligung.)

An folgenden Orten kann man in München unterschreiben: Stadtinformation im Rathaus; Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr. 19. In den Bezirksinspektionen Mitte, Blumenstr. 28b; Nord, Leopoldstr. 202a; Ost, Trausnitzstr. 33: Süd, Implerstr. 9; West, Landsbergerstr. 486.

Wer krank ist, beruflich verhindert oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht persönlich kommen kann, für den gibt’s auf Antrag einen „Eintragungsschein“. Damit kann er in jedem Eintragungsraum in Bayern unterschreiben. Eine Unterschrift per Brief geht nicht. Der Schein kann bis zum 2.Dezember schriftlich (auch per Fax oder Mail) oder persönlich beantragt werden.

Willi Bock

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