Baustopp an der Isar: Keine Fangzäune

Die Stadt darf vorerst doch keine Fangzäune und Netze im Isartal bauen, um Spaziergänger vor abrutschendem Geröll zu schützen – das hat das Verwaltungsgericht in einer Anordnung untersagt.
München - Im Streit um die Isarhänge hat die Stadt eine Schlappe einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht hat dem Baureferat per einstweiliger Anordnung untersagt, mit Bauarbeiten für Steinschlag-Fangzäune und Netze zu beginnen. Ende Januar sollten diese eigentlich starten.
Der Hintergrund: Ein Gutachten hat 50 potenzielle Gefahrenstellen am Ostufer zwischen Marienklausensteg und Grünwalder Brücke ausgemacht. Zwölf davon wird ein „hohes Risiko“ attestiert (AZ berichtete). Die Behörde sprach daraufhin von „Gefahren an Leib und Leben“, vor denen Spaziergänger und Radler geschützt werden müssten. Sie habe die „Verkehrssicherungspflicht“ und sei damit verantwortlich, dass niemand verletzt wird.
Doch jetzt liegen die Arbeiten auf Eis. Der Bund Naturschutz hat mit seinem Eilantrag bei Gericht einen Baustopp erwirkt. Warum darf die Stadt nicht damit beginnen, die Isarhänge abzusichern? Das wird in einer 30-seitigen Entscheidung erklärt. Die Kurzform: Die Isarhänge gehören zu einem Schutzgebiet. „Wenn da irgendetwas gemacht wird, muss vorher eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden“, erklärt eine Gerichtssprecherin. Und das sei bisher nicht passiert. Für den Bund Naturschutz betreibt das Baureferat im Isartal „Panikmache“. Das Gericht sehe keine akute Gefahr und besondere Dringlichkeit, meint die Organisation.
Wie geht’s weiter? Zum einen will das Baureferat beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen – um doch noch ein Verbot der Arbeiten abzuwenden. Zum anderen werden jetzt Wegabschnitte gesperrt, die als gefährdet eingestuft worden sind. Betroffen sind Haupt- und Nebenwege – wobei die Behörde darauf achten will, dass keine „Sackgassen“ entstehen.