Baum kracht auf S-Bahn-Gleis - 9 000 Euro Strafe

Sie fällten eine 25 Meter hohe Fichte. Doch anstatt paralle zu den Gleisen fiel die Fichte auf die S-Bahn-Oberleitung. Die beiden Baumfäller wurden nun zu jeweils 4 500 Euro Strafe verurteilt.  
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Die Fichte fiel nicht parallel zu den Gleisen.
dpa Die Fichte fiel nicht parallel zu den Gleisen.

Sie fällten eine 25 Meter hohe Fichte. Doch anstatt paralle zu den Gleisen fiel die Fichte auf die S-Bahn-Oberleitung. Die beiden Baumfäller wurden nun zu jeweils 4 500 Euro Strafe verurteilt.

Baldham / Zorneding - Am 17. Oktober 2015 fällten zwei Männer im Alter von 49 und 50 Jahren in einem Waldgrundstück in Baldham Bäume. Nachdem sie bereits mehrere Bäume gefällt hatten, drehte sich eine frisch geschlagene Fichte, für die Männer überraschend, nicht parallel zu den Gleisanlagen, sondern stürzte stattdessen auf die Lärmschutzmauer. Die Baumkrone durchschlug die Oberleitung. Der Stamm brach und kam mit Teilen auf den Gleisen zum Liegen.

Glücklicherweise erkannte der Lokführer rechtzeitig die Gefahr und leitete eine Notbremsung ein. Die mit rund 110 Stundenkilometern schnelle S-Bahn kam - wie die Auswertung des "Bahn-Fahrtenschreibers" ergab - erst 399 Meter nach Einleitung der Schnellbremsung zum Stehen. Die S-Bahn schob den rund 30 cm dicken Nadelbaum zur Seite und entgleiste nicht. Verletzt wurde Niemand, aber der Deutschen Bahn entstand ein Sachschaden von rund 23.000 Euro.

Die beiden Männer wurden am 12. Februar vom Amtsgericht Ebersberg wegen fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr zu einer Geldstrafe von je 4.500 Euro verurteilt. Beide Männer hatten erst kurz vor den Baumfällarbeiten einen eintägigen Motorsägelehrgang besucht und wurden dabei auch in die Schnittführung mit der Motorsäge eingewiesen. Die beiden aus dem Landkreis Freising konnten sich nicht erklären, warum die Fichte nicht wie gewünscht parallel zum, sondern ins Gleis stürzte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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