Bauleiter und Ingenieur vor Gericht: Tod auf der Baustelle

MÜNCHEN - Ein Bauarbeiter verunglückt tödlich - wurden nicht alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen? Bauleiter und Ingenieur stehen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht.
Das Unglück passierte kurz vor der Mittagspause: Karsten G. (30) versuchte, mit einem Presslufthammer, der an seinem Minibagger befestigt war, bei Abbrucharbeiten ein Deckengewölbe zu beseitigen. Dabei brach der Boden unter dem Bagger ein. Karsten G. überlebte den Sturz in vier Meter Tiefe nicht.
Jetzt stehen Diplom-Ingenieur Olaf Sch. (42) und Bauleiter Robert H. (30) wegen fahrlässiger Tötung vor dem Münchner Amtsgericht.
„Wir sind nicht schuldig“, sagen die beiden Angeklagten vor Gericht. Bauleiter Robert H. ist der Meinung: „Vermutlich ist der Kollege mit dem Bagger zu weit nach vorne gefahren, weil er für die Kollegen noch mehr von der Decke mit dem Presslufthammer abtragen wollte, damit die später nicht so viel Arbeit haben. Vermutlich wurde der Boden unter dem Bagger von dem Stützpfeiler nicht mehr gehalten. Die Decke brach unter dem Bagger zusammen.“
Handelte Kollege Karsten G. leichtsinnig? Das Unglück passierte am 20. September 2006, gegen 11.50 Uhr in der Elsässer Straße 5 in München-Haidhausen. Das Gebäude sollte teilweise abgerissen werden. Um den Minibagger in das Gebäude zu schaffen, wurde die Überrollbügel an dem Bagger abmontiert.
Das Verhängnisvolle: Die Bügel wurden nicht wieder angeschraubt. Dabei dienen sie der Sicherheit und schützen, wenn der Bagger umkippt oder Bauteile herabfallen.
Vermutlich trug Karsten G. keinen Schutzhelm, obwohl dies auf Baustellen Vorschrift ist. „Der Helm lag in vier bis fünf Meter vom verunglückten Kollegen entfernt. Er könnte ihn getragen und beim Sturz verloren haben“, meint Olaf H.
Drei Gutachter werden in dem Verfahren, das noch andauert, gehört. Sie sollen klären, ob die Angeklagten alle erforderten Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. th