Bauarbeiter missbraucht seine Stieftochter

Vor dem Münchner Landgericht legt der Stiefvater (47) ein Geständnis ab. Er hat seine Tochter (damals 12) sexuell missbraucht. Ihm drohen über 7 Jahre Haft.
Torsten Huber |
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Der Angeklagte Hans F. (47 Name geändert) mit seinem Anwalt Manfred Brunner.
Torsten Huber Der Angeklagte Hans F. (47 Name geändert) mit seinem Anwalt Manfred Brunner.

München - Hinter einem weißen Umschlag versteckt Hans G. (47, Name geändert) sein Gesicht. Er schämt sich dafür, dass er über Jahre seine Stieftochter (heute 18) sexuell missbraucht hat. Über seinen Strafverteidiger Manfred Brunner gibt der Angeklagte vor dem Münchner Landgericht ein Geständnis und eine Erklärung ab: „Mein Mandant sieht mit großem Schmerz, dass er seine Vaterrolle verraten hat. Mein Mandant hat jetzt erkannt, dass er pädophile Neigungen hat.“

Im Jahr 2000 ist Hans G. nach Bayern gezogen. Er lebt in einer kleinen Ortschaft im Landkreis Miesbach. Familie will er nicht: „Ich habe gesehen, wie das bei meinen Brüdern ausgeufert ist.“ Erst als er Ende 2000 Gabi B. (Name geändert) kennen lernt, ändert er seine Einstellung: „Wir haben am 22. September 2001 geheiratet.“

Gabi B. bringt eine Tochter (damals 6) mit in die Ehe. Im Sommer 2008, kurz vor dem 13. Geburtstag seiner Stieftochter, finden die ersten sexuellen Übergriffe statt. Als die Mutter nicht im Haus ist, streichelt ihr der Angeklagte mit dem Fuß über den Oberschenkel und greift ihr unters Kleid.

Dabei flüstert er ihr ins Ohr: „Ich habe dich mehr lieb, als ich darf!“ Er zwingt sie laut Anklage auch dazu, ihn mit der Hand zu befriedigen. Heimlich bringt er eine Videokamera im Badezimmer an, um das Mädchen zu filmen. Auf seinem Laptop speichert er 165 Sex-Bilddateien mit Kindern unter 14 Jahren.

Im Mai 2013 vertraut sie ihr Martyrium einer Freundin an. Über die erfährt dann die Mutter von den sexuellen Übergriffen. Im Juli wird Hans G. von der Polizei festgenommen und in U-Haft verbracht. Das Gericht bietet ihm bei einem Geständnis an, dass er keine höhere Strafe als sieben Jahre und sechs Monate Haft zu erwarten hat. In der Haftanstalt will Hans G., der in Scheidung lebt, eine Sexual-Therapie machen.

 

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