Bauarbeiten: Es droht Chaos in der City
Ludwigsvorstadt - Rund um den Bahnhofsvorplatz droht nach dem Oktoberfest ein massives – und langwieriges – Verkehrschaos: Wie die „SZ“ berichtet, wollen Freistaat und Deutsche Bahn noch in diesem Jahr mit den Vorarbeiten zum Tunnel für die Zweite Stammstrecke beginnen.
Nach Informationen der Zeitung gehen die Planer davon aus, dass die beiden westlichen Fahrbahnen vor dem Bahnhofszugang, die von Norden auf die Bayerstraße zulaufen, dann sowohl für den Autoverkehr als auch für Linienbusse gesperrt werden.
Ein Bahn-Sprecher bestätigte demnach, dass die Bagger direkt nach der Wiesn anrücken sollen: Eine Fernwärmeleitung der Stadtwerke, ein Abwasserkanal und Teile der Straßenbeleuchtung sollen verlegt werden. Etwa ein Jahr lang wird mit starken Behinderungen zu rechnen sein.
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Ursprünglich wollte die DB schon früher loslegen, nämlich noch vor der Sommerpause. Die Stadt hatte jedoch darauf gedrängt, abzuwarten, bis die aktuellen Arbeiten an den Tram-Gleisen zwischen Stachus und Sendlinger Tor beendet sind.
Die Finanzierung des Drei-Milliarden-Projektes Zweites Stammstrecke ist allerdings noch in der Schwebe, weil sich Bund und Freistaat bislang nicht einigen konnten.
Die Finanzierung des 3-Milliarden-Projekts ist weiterhin offen
Laut einer Sprecherin von Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) laufen dazu „derzeit Gespräche beim Bund auf Fachebene“. Das Ziel sei bis zum Herbst 2016 eine endgültige Übereinkunft zu erreichen. Doch auch ohne Übereinkunft könnte rund um den Hauptbahnhof gebuddelt werden. Wie ein Bahn-Sprecher der SZ bestätigte, habe der Freistaat die Vorfinanzierung der Vorarbeiten zugesagt.
Auch juristisch kann diesem Vorhaben offenbar kaum noch etwas in die Quere kommen: Das Eisenbahnbundesamt habe „den sofortigen Vollzug angeordnet“, heißt es in dem Bericht. Die Konsequenz daraus: Obwohl beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sieben Klagen gegen die Baugenehmigung für den betroffenen Tunnelabschnitt vorliegen, kann gegraben und umverlegt werden – so lange über die Einwände nicht abschließend geurteilt wurde.