Basto attackiert Radler - und muss an die Leine

Frauchen klagt: Ihr Hund sei „eine Seele von Hund“. Doch die 54-Jährige scheitert vor dem Verwaltungsgericht.
John Schneider |
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Vor dem Verwaltungsgericht: Angelika R. kämpft gegen den Leinenzwang für ihren Hund Basto.
jot Vor dem Verwaltungsgericht: Angelika R. kämpft gegen den Leinenzwang für ihren Hund Basto.

München Schmerzhafte Bekanntschaft mit Bastos Zähnen haben in der Vergangenheit gleich zwei Radler auf dem Radweg am S-Bahnhof Unterhaching gemacht. Die Gemeinde zog die Notbremse: Der Schäferhund-Husky-Mischling bekam einen Leinenzwang verordnet. Dagegen klagte nun die Halterin Angelika R. (54) vor dem Verwaltungsgericht. Ohne Erfolg.

Ihre Argumente: Beim ersten Male, sei der Radler zu dicht und von hinten an ihnen vorbeigefahren. Basto habe sich erschreckt und deshalb zugebissen. Beim zweiten Radler-Vorfall sei nicht einmal sicher, ob es tatsächlich ihr Hund gewesen sei, der einem radelnden Schüler in die Wade gebissen hatte. Allerdings hatte sie dem Strafbefehl zugestimmt. Aus Kostengründen wie das Frauchen von Basto sagt.

Basto sei aber „eine Seele von Hund“, findet Angelika R.. Tatsächlich ist die 54-Jährige mit ihrem Hund sehr oft im ehrenamtlichen Einsatz. Basto gehört zu den „Lesehunden“, die Kindern beim Vorlesen helfen. Aber auch in Altersheimen sorgt der Mischling für Abwechslung. So habe man über 1000 Stunden ehrenamtliche Arbeit gemeinsam absolviert. Und nie sei etwas passiert.

Angelika R. schildert zwei Szenen in denen Basto von Kindern auf den Schwanz getreten oder ihm Sand in die Augen geworfen wurde. Der Schäferhundmischling sei in diesen Momenten nicht etwa bissig geworden, sondern habe sich ganz brav einen anderen Platz gesucht.

Den Verwaltungsrichter Tobias Knie konnte sie dennoch nicht überzeugen. Für den Leinenzwang reiche es schon, wenn ein großer Hund seiner menschlichen Umgebung Angst mache. Die Gemeinde hätte sogar schon früher einschreiten können.

Auch der Umstand, dass der alte Hund (10) in den letzten Wochen große Probleme beim Gehen bekommen hat, konnte den Richter nicht umstimmen. Basto bleibt an der Leine. Um Unterhachings Radler zu schützen. Auf Anraten des Gerichts zog Angelika R. die Klage zurück

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