Banker entlastet Psychiatrie-Professor

15 Jahre läuft das Verfahren und der 1. Zivilsenat beim Oberlandesgericht kann immer noch kein Urteil fällen: Es geht um den Teppichhändler Eberhart Herrmann und dem renommierten Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller.
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MÜNCHEN - 15 Jahre läuft das Verfahren und der 1. Zivilsenat beim Oberlandesgericht kann immer noch kein Urteil fällen: Es geht um den Teppichhändler Eberhart Herrmann und dem renommierten Psychiatrie-Professor Hans-Jürgen Möller.

Herrmann will Schadensersatz von Möller. Der Grund: Die Frau von Herrmann hatte ein Attest erstellen lassen, wonach der Teppichhändler in die Psychiatrie müsse. Herrmann behauptet nun, dass die Bank ihm damals deshalb die Kreditlinie von umgerechnet zwei Millionen Euro gestrichen hätte (AZ berichtete).

Gestern sagt Ex-Bankdirektor Hans Gunter K. (71) aus: „Wir haben den Kredit zurecht gekündigt. Das hatte absolut nichts mit dem Gutachten zu tun.“

Bankkaufmann Martin E. (48) erklärte die Situation von damals so: „Die Teppiche von Herrn Herrmann waren unsere Sicherheit.“ Als der Bankkaufmann am 12.Dezember 1994 in die Bank kam, sagte ein Kollege, dass der Laden von Herrmann leer sei. Alle Teppiche weg. Martin E. überzeugte sich selbst: „Ich konnte Herrn Herrmann nicht erreichen.“ Als er ihn schließlich am Telefon hatte, soll Herrmann gesagt haben, dass er zur Zeit nicht sagen könne, wo die Teppiche seien. Der Zeuge bestätigte, dass er vom Gutachten nichts wusste: „Wir mussten als Bank so handeln.“ Der Prozess dauert an. th

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