Baldiges Prozess-Urteil: "unwahrscheinlich, ausgeschlossen"

Die Kammer wollte Aussagen des Radsportlers Georg Preidler aus Vernehmungen in Österreich verlesen, weil dieser ein Erscheinen vor dem Münchner Landgericht verweigert. Die Anwälte des Bauunternehmers Q. stimmten dem nicht zu; sie wollen Preidler als Zeuge persönlich befragen, notfalls per Videoschalte. Der in Österreich bereits gesperrte und in erster Instanz verurteilte Athlet gab an, dass Q. ihm Blut abgenommen und rückgeführt habe. Dieser bestreitet das.
Richterin Tischler zitierte aus einer Email Preidlers an das Landgericht aus der Vorwoche, in der er angab, sich schon bei den Ermittlungen in Österreich umfangreich geäußert zu haben. Darüber hinaus schrieb er, das Gericht solle doch die deutschen Athleten befragen, die ebenfalls die Dienste von Mark S. in Anspruch genommen hätten. Die Namen seien dem Gericht "sicher auch geläufig".
Deutsche Sportler kommen als Kunden von Mark S. in der Anklage der Staatsanwaltschaft aber nicht vor. Einzig der frühere Radprofi Danilo Hondo gestand bislang eine Zusammenarbeit, allerdings vor 2015 und damit dem Inkrafttreten des deutschen Anti-Doping-Gesetzes.