Bahnschaffner schikaniert blinden Fahrgast
Der Münchner Philipp Blabst sieht nur noch schemenhaft und ist auf seinen Hund Bobby angewiesen – auf einer Fahrt im Zug soll er plötzlich Strafe zahlen, obwohl er im Recht ist
MÜNCHEN Philipp Blabst (78) hätte ein hartes Leben, wäre da nicht sein Bobby. Den dreijährigen Dackel-Labrador-Mischling hat der Schwerbehinderte schon seit dem Welpenalter, ohne ihn könnte Blabst gar nicht mehr aus dem Haus.
Blabst ist fast blind. 0,2 Prozent Sehkraft hat er noch auf dem linken Auge, seine Sehbehinderung ist wie sein schwaches Herz die Spätfolge einer Diabetes. Die Umgebung nimmt der Rentner nur schemenhaft war, immerhin sieht er Schatten und kann zwischen hell und dunkel unterscheiden.
Gut also, dass er Bobby hat. „Wenn ich in die Stadt muss, führt er mich zur Haltestelle und zum Sitzplatz im Bus. Nach dem Aussteigen zeigt er mir genau, wo ich hin muss.“ Zur Bank gehen, Einkaufen oder Freunde treffen – Bobby weiß immer, wo’s lang geht.
Auch bei größeren Reisen ist Bobby dabei: Seit einigen Jahren muss Blabst jedes Vierteljahr mit dem Zug nach Landsberg am Lech, um sich bei seinem Arzt gegen Diabetes behandeln zu lassen.
Doch am Montag vergangener Woche ist für Philipp Blabst plötzlich alles anders. Auf dem Rückweg von Landsberg nach München fordert ihn der Kontrolleur im Regionalzug bei Geltendorf auf, die Fahrkarte für den Hund vorzuzeigen. Blabst gibt ihm seinen Schwerbehindertenausweis. Darauf steht groß geschrieben ein „B“. Das berechtigt ihn eigentlich zur Mitnahme einer Begleitperson oder eben eines Begleithundes. Der Kontrolleur sieht das aber anders. Rund 45 Euro Strafe brummt er dem Schwerbehinderten auf. Der Grund: Bobby sei gar kein offizieller Blindenhund, nur die dürften in diesem Zug umsonst mit. Auch als Blabst betont, dass er die Strecke schon seit Jahren fährt und noch nie jemand etwas beanstandet hat, bleibt der Schaffner hart. Er kenne die Gesetze genau.
Ist Bobby damit ein Schwarzfahrer? Rainer Strauch, Leiter der Rechtsabteilung vom Sozialverband VdK Bayern, sagt ganz klar nein: „Natürlich muss der Begleithund kein offizieller Blindenhund sein! Die Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch 9, §145, Absatz 2 Ziffer 2 ganz eindeutig. Steht ein „B“ im Ausweis, darf die betreffende Person den Hund als Helfer jederzeit mitführen, sofern keine andere Begleitperson dabei ist.“
Bei der Bahn heißt es, man werde sich umgehend bei Herrn Blabst entschuldigen, betont ein Sprecher. Offensichtlich seien manche Schwerbehinderten-Regelungen bei einigen Mitarbeitern noch nicht angekommen.
Philipp Blabst wird das freuen. Bobby darf ihm auch weiter helfen – sogar in der Bahn.Tobias Langenbach