Bäume totgepinkelt: Katzen-Ärger vor Gericht

„Diese Katze ruiniert meinen Garten“, klagt Pflanzen-Liebhaber Heinz Metzger aus Poing. Er zeigt die Besitzer an. Die Staatsanwältin rät: „Schaffen Sie einen Hund an!“
Natalie Kettinger |
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Der Kater uriniert weiter an die Edelhölzer im Paradisgarten.
Petra Schramek 2 Der Kater uriniert weiter an die Edelhölzer im Paradisgarten.
21 Bäume sind mittlerweile schon kaputt. Ein Schaden von 15 000 Euro sagt Metzger.
Petra Schramek 2 21 Bäume sind mittlerweile schon kaputt. Ein Schaden von 15 000 Euro sagt Metzger.

„Diese Katze ruiniert meinen Garten“, klagt Pflanzen-Liebhaber Heinz Metzger aus Poing. Er zeigt die Besitzer an. Immer wieder. Bis eine Staatsanwältin rät: „Schaffen Sie einen Hund an!“

München - Der betagte braungetigerte Kater aus Poing hat vermutlich keine Ahnung davon, dass sich schon mehrere juristische Instanzen mit ihm beschäftigt haben. Genau so wenig ahnt er wohl, dass er es hiermit auch in die AZ geschafft hat – und alles nur, weil er sein Geschäft so gerne in Nachbars Garten verrichtet. Katzen-Jammer im Münchner Osten.

Seit 1963 wohnt Heinz Metzger schon in seinem Reihenhaus in Poing. Mit Leidenschaft hegt und pflegt er seinen „Paradiesgarten“, pflanzt seltene Bäume wie Trauerfichten, Raketenwacholder und Flamingoweiden. „Am Anfang hatte ich sehr nette Nachbarn“, erzählt der pensionierte Versicherungsangestellte. Doch 1995 zogen die Neuen nebenan ein. „Und ziemlich von Anfang an hatten sie auch diese Katze.“ Weil der 77-Jährige nicht weiß, wie der kleine Missetäter heißt und weil die Besitzer des Tieres nicht zu einem Interview bereit waren, wollen wir es in dieser Geschichte Ernst August nennen.

„Bei mir ist alles gepflegt, überall ist die Erde locker. Das sind leider ideale Bedingungen für eine Katze, um ihr Geschäft zu verrichten“, erzählt Heinz Metzger weiter. Ernst August sieht das offenbar ähnlich – und erleichtert sich regelmäßig im Nachbargarten.

Einige der edlen Gewächse sind in Bodennähe ganz braun oder haben Äste und Nadeln völlig verloren. Ein Umstand, den Gartenliebhaber Metzger auf das „kontinuierliche Markieren und Koten dieses nicht kastrierten Freigängerkaters“ zurückführt. „Hinzu kommt dieser fürchterliche Gestank“, sagt Metzger und hält sich demonstrativ die Nase zu. „Im Sommer kann man den Garten ja kaum noch betreten.“

In der Hoffnung, dass der Kater dann wenigstens mit dem „Beduften“ seines Reviers aufhöre, habe er Ernst Augusts Besitzern angeboten, die Kosten für die Kastration des Tieres zu übernehmen, sagt Heinz Metzger. „Aber das lehnen die kategorisch ab.“

Schließlich klaubte der Besitzer des Paradiesgartens den Katzenkot aus seinen Beeten und warf ihn auf das Grundstück der Kater-Besitzer. Immer wieder. Bis die Nachbars-Familie Anzeige erstattete. „Ich wollte ein Zeichen setzen, dass diese Katze nicht immer herüberkommt“, sagt Heinz Metzger. Er habe die „Besitzstörung durch eine Katze des Nachbarn und deren Notdurft zu dulden“, befand die Richterin am Ebersberger Amtsgericht – und verurteilte Metzger zu einer Geldstrafe von 350 Euro. Sollte er weiter mit Katzenkot um sich werfen, droht eine Buße von bis zu 200000Euro.

Der Kater urinierte also weiter an die Edelhölzer im Paradiesgarten. Und Heinz Metzger versuchte, seine Gehölze zu schützen, indem er kleine Zäune um die Stämme zog – ohne Erfolg. Schließlich erstattete der Rentner selbst Anzeige. Wegen Sachbeschädigung. Außerdem verlangte er, dass Ernst August endlich kastriert werde.

„21 Bäume sind mittlerweile kaputt. Würde ich die alle rausmachen lassen, müsste ich mit Kosten von 15000 Euro rechnen“, sagt er. Mindestens sechs Mal marschierte der Pflanzenfreund im vergangenen Jahr auf die Poinger Wache.

Der Fall wanderte von Schreibtisch zu Schreibtisch und landete bei der Staatsanwaltschaft München II. Die zuständige Juristin stellte die Ermittlungen gegen die Nachbarn ein. Begründung: „Ein vorsätzliches Handeln kann nicht nachgewiesen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Katzen in ihren Verhaltensweisen, insbesondere in der Auswahl ihrer Toiletten, nicht gesteuert werden können.“

Heinz Metzger, der wegen des verschandelten Gartens schon um den Wert seiner Immobilie fürchtet, legte Einspruch ein. Weshalb Ernst August nun auch bei der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt ist. Weitergebracht haben den Rentner seine Einwände allerdings nicht. Wieder musste er sich belehren lassen, „dass auch kastrierte Katzen ihre Notdurft verrichten“. Und zwar „dorthin, wo sie sich gerade befinden“. Denn Katzen seien „bekanntermaßen nicht so vernunftgesteuert, dass sie zum Verrichten ihrer Notdurft zum Katzenklo zurückkehren“. Abschließend riet die bearbeitende Staatsanwältin: „Es wird anheim gestellt, einen Wachhund in den eigenen Garten aufzunehmen.“

Doch das möchte Heinz Metzger auf keinen Fall. Schließlich würde dann anstatt der Katze der Hund das Bein an seinen Bäumen heben – „auch er bekanntlich ein Karnivore“ und deren Urin sei besonders schädlich für Pflanzen. Und überhaupt widerspreche die Staatsanwältin ja der Amtsrichterin, „die doch gesagt hat, ich müsse der Katze ein Gastrecht in meinem Garten einräumen“.

Vor Kurzem war Heinz Metzger wieder auf der Poinger Wache. Er hat Anzeige gegen die Katzenbesitzer erstattet. Wegen Sachbeschädigung. Und Ernst August? Der war schon wieder in Nachbars Garten. Seine Pfotenspuren im Schnee führen vom Zaun direkt zur nächsten Edelfichte.

 

 

 

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