Bäcker verfolgt Ex-Ehefrau

Der 34-jährige Deniz D. drohte sich umzubringen, wenn sie sich von ihm abwendet. Mildes Urteil: 2 Jahre auf Bewährung.
Torsten Huber |
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Der angeklagte Ex-Ehemann Deniz D. (34) mit seinem Verteidiger Friedrich Wolf (r.) im Gerichtssaal.
Thorsten Huber Der angeklagte Ex-Ehemann Deniz D. (34) mit seinem Verteidiger Friedrich Wolf (r.) im Gerichtssaal.

Der 34-jährige Deniz D. drohte sich umzubringen, wenn sie sich von ihm abwendet. Er Kommt mit Bewährung davon.

München - Durch seine Spiel- und Alkoholsucht ging die Ehe von Bäcker Deniz D. (34) 2008 in die Brüche. Das Ende der Beziehung wollte er nicht wahrhaben, verfolgte und bedrohte sie: „Wenn du mich nicht wieder nimmst, bringe ich die Kinder um.“ Jetzt stand der Stalker wegen Nötigung vor dem Münchner Landgericht.

Seinen Job in einer Bäckerei in Gilching musste er wegen einer Allergie aufgeben. Der Vater von zwei Kindern (4 und 11) lebte in den Tag hinein, zockte und fing an zu trinken. Zehn Halbe Bier oder bis zu dreißig Schnäpse will er am Tag getrunken haben, bevor er im Sommer 2009 ins Isar-Amper-Klinikum in München-Haar zwangsweise untergebracht wurde.

Seine Ehefrau Ada D. (30, Namen geändert) musste mit ihrem Job bei Tengelmann für den Unterhalt der Familie sorgen. Im Sommer 2008 setzte sie ihn schließlich vor die Tür. Am 16. Juli 2009, gegen 15.45 Uhr, klingelte er bei seiner Ex-Frau und wollte die Tochter abholen, um mit ihr auf den Spielplatz zu gehen.

Sie übergab ihm die Tochter an der Tür. Als er um ein Gespräch bat, soll sie die Tür zugeschlagen haben. „Da wurde ich wütend“, so der Angeklagte. In seinem Zorn habe er laut Anklage so fest gegen die Wohnungstür getreten, dass das Schließblech aus dem Türrahmen sprang. Er drohte noch: „Ich werde unsere Tochter umbringen.“

Dann schlug er noch das auf der Gangseite liegende Küchenfenster ein. Schaden: 500 Euro. Seine Ex hatte bereits die Polizei alarmiert, die schnell eingriff. Gegenüber den Beamten beschimpfte er Ada D. mit den Worten: „Prostituierte, Schlampe, sind die Männer gut im Bett?“ Ein paar Tage später tauchte der Angeklagte wieder bei seiner Ex-Frau auf.

Sie ging aber nicht an die Gegensprechanlage. Daraufhin kletterte er in einem Nachbarhaus auf den Balkon im 4. Stock und wartete. Als sie mit der Tochter auf die Straße trat, hangelte er sich über die Brüstung und schrie: „Nimm mich wieder zurück, sonst springe ich.“ Ada B. ignorierte ihn. Nach zehn Minuten verließ Deniz D. den Balkon.

Kaum waren zwei Tage vergangen, tauchte Deniz D. wieder bei seiner ehemaligen Gattin auf und klingelte. „Bitte verzeih mir. Ich möchte wieder mit dir zusammen sein“, bettelte der Angeklagte. Wohl um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, zog er ein Butterflymesser aus der linken Jackentasche und stach die Klinge in seine rechte Bauchseite.

Darunter hatte er einen Gegenstand gesteckt, damit er sich nicht verletzte. Aber Deniz B. rutschte mit der Klinge unter der Jacke ab und verletzte sich dabei am Bauch. Die Kinder mussten das Unglück mitansehen. Gutachter Cornelis Stadtland sagte: „Sein Leben ist seit vielen Jahren erheblich gestört.“ Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. Die Unterbringung in eine Klinik wurde ausgesetzt.

 

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