Bäcker, Supermarkt und Co.: Welche Läden heute am 1. Mai in München geöffnet haben

Am Tag der Arbeit müssen per Gesetz alle Geschäfte zu bleiben. Ein paar Ausnahmen gibt es aber, falls die eine oder andere Besorgung gemacht werden muss. Die Abendzeitung liefert einen Überblick über die Öffnungszeiten am 1. Mai.
Diese Supermärkte haben trotz Feiertag in München geöffnet
Grundsätzlich haben in Bayern am 1. Mai alle Geschäfte geschlossen. Die Regelungen sind im bayerischen Ladenschlussgesetz festgelegt. Trotzdem gibt es gewisse Ausnahmen, die für bestimmte Geschäfte eine Öffnung auch an Feiertagen ermöglicht. So können in einigen Großstädten bestimmte Supermärkte rund ums Jahr geöffnet haben – auch am 1. Mai.
In München sind das:
- Edeka Hauptbahnhof: 8 bis 23 Uhr
- Edeka Ostbahnhof: 8 bis 23 Uhr
- dm Ostbahnhof: 6.30 bis 23 Uhr
- REWE To Go am Hauptbahnhof: 0 bis 24 Uhr
Bäcker haben geöffnet: Semmeln und Brezn gibt's auch am 1. Mai
Eine weitere Ausnahme bilden Bäckereien. Die dürfen auch an Feiertagen öffnen, jedoch mit verkürzten Öffnungszeiten von maximal drei Stunden. Bäckereien an Flughäfen und Bahnhöfen sowie Bäckereien mit Cafébetrieb haben am Tag der Arbeit mit den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Auch Tankstellen dürfen regulär öffnen.
Diese Apotheken haben in München geöffnet
Eigentlich fallen Apotheken auch in die Ausnahmeregelung, jedoch dürfen nicht alle Apotheken in einem Ort öffnen. Es gibt an Feiertagen aber immer eine Notfallapotheke, die ein bestimmtes Gebiet abdecken soll. In München haben zum Beispiel folgende Apotheken geöffnet:
- Cleemann-Apotheke: Sendlinger-Tor-Platz 8
- Apotheke am Josephsplatz: Augustenstr. 116
- Ostbahnhof-Apotheke: Orleansplatz 5
- Walchensee-Apotheke: Tegernseer Landstr. 71
- Hohenzollern-Apotheke: Hohenzollernstr. 38
Auf die morgendliche Zeitungslektüre muss nicht verzichtet werden
Kioske dürfen auch an Feiertagen öffnen. In Bayern gilt dabei das bundesweite Ladenschlussgesetz: Kioske dürfen für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften am 1. Mai von 11 bis 13 Uhr geöffnet sein. Auch Geschäfte, die "bestimmte Waren" verkaufen, also frische Milch, Backwaren, frische Früchte und Blumen, dürfen bis zu drei Stunden öffnen.
Autowäsche verboten
An gesetzlichen Feiertagen sind laut dem bayerischen Recht außerdem "öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten". Das heißt, am 1. Mai sollte auf Gartenarbeit, Autowaschen oder Ähnliches lieber verzichtet werden. Ein Tanzverbot gilt im Gegensatz zu den Osterfeiertagen jedoch nicht.