Badeweiher: Umkleidekabine stürzt um und verletzt Münchnerin schwer

Die Frau verklagt die Gemeinde, weil sie durch eine umstürzende Umkleidekabine verletzt wurde – und scheitert vor dem Oberlandesgericht.
John Schneider |
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Der Unfall ereignete sich an einem Badeweiher. (Symbolbild)
Daniel Bockwoldt/dpa Der Unfall ereignete sich an einem Badeweiher. (Symbolbild)

München - Zwei Gerichte, zwei Meinungen: In der Berufung um eine Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderung hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts gekippt. Wo die untere Instanz noch eine Teilschuld für einen Kabinen-Unfall in einem Naturbad bei Penzberg bei der Gemeinde sah, fand der 1. OLG-Senat, dass die Klägerin selber schuld an ihrem Unglück war.

Darum geht es: Eine Münchnerin war am 24. Juli 2016 gemeinsam mit ihrer Tochter und einer Freundin im Eitzenberger Weiher bei Penzberg zum Baden. Ihr fiel zwar die schräge Position der mobilen und nicht im Boden verankerten Umkleidekabine auf. Nichtsdestotrotz wollte sie sich dort umziehen. Beim Betreten der Umkleidekabine rutschte die Frau aber aufgrund der Bodenbeschaffenheit aus und stieß gegen die Wand der Kabine. Die Kabine stürzte dadurch um und riss die Frau mit.

Prellungen, Schürfwunden und eine Schienbeinkopffraktur

Die schmerzhafte Folge: mehrere Prellungen an Hüfte, Schulter und Fußgelenk sowie eine Schürfwunde am Ellenbogen, außerdem eine komplizierte Schienbeinkopffraktur. Nach dem Unfall kamen weitere Verletzungen wie ein Innenbandriss dazu. Von 24. Juli bis 20. November 2016 war die Frau aufgrund der Verletzungen vollständig arbeitsunfähig.

Die Klägerin argumentiert, dass die Stadt Penzberg ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Sie macht einen Haushaltsführungsschaden von 5.472 Euro geltend und verlangt ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.

Die Gemeinde lehnt das ab. Es handele sich beim Eitzenberger Weiher um ein Naturfreibad. Eintritt wird nicht verlangt. Die mobilen Umkleidekabinen seien standsicher aufgestellt und kontrolliert worden, eine Befestigung mit dem Erdboden sei gar nicht möglich. Zu einem solchen Unfall sei es zudem in der Vergangenheit noch nie gekommen. Das Unfallopfer habe sich nicht vorsichtig und umsichtig verhalten und dadurch den Unfall selber verursacht. Während das Landgericht noch urteilte, dass Gemeinde und Klägerin zu je 50 Prozent schuld seien, finden die OLG-Richter am Donnerstag, dass die Gemeinde keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.

Lesen Sie hier: Badedrama - Münchner (24) ertrinkt im Karlsfelder See

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