Backshops wehren sich gegen Hygiene-Anforderungen

Die Stadt München hat Backshops beschieden, dass sie "Rücklegesperren" einführen müssen. Zwei Shops klagen vor dem Verwaltungsgericht dagegen - Aufwand und Kosten seien zu hoch.
von  dpa
Das Verwaltungsgericht
wies am Mittwoch Bescheide des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zurück,
wonach die Backshops sogenannte Rücklegesperren einzubauen hätten.
Das Verwaltungsgericht wies am Mittwoch Bescheide des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zurück, wonach die Backshops sogenannte Rücklegesperren einzubauen hätten. © dpa

München - Hygiene-Standards für Backshops mit Selbstbedienung kommen auf den Prüfstand. Zwei Backshops klagen seit Mittwoch vor dem Münchner Verwaltungsgericht gegen Bescheide der Stadt München, wonach sie "Rücklegesperren" einführen müssen.

Diese sollen verhindern, dass Kunden Brezeln oder Semmeln erst anfassen und dann wieder zurücklegen. Die Betreiber kritisieren, eine solche Sperre bedeute einen hohen Aufwand und enorme Kosten. Die Vorgabe widerspräche außerdem dem Prinzip der Selbstbedienung.

Backshops sind in vielen deutschen Städten weit verbreitet. Das Urteil sollte nach Einschätzung einer Gerichtssprecherin voraussichtlich nicht am Mittwoch bekanntgegeben werden.

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