Bachmaier: Table Dance-Prozess vom Tisch
Im letzten Moment hat Szene-Wirt Hugo Bachmaier (54) seinen Einspruch zurückgezogen und zahlt 700 Euro für den Tanz an der Stange. Damit ist der für Mittwoch anberaumte Prozess vor dem Münchner Amtsgericht vom Tisch.
MÜNCHEN - Im Sommer 2011 hatte Bachmaier zur Party in sein Lokal Hofbräu an der Leopoldstraße geladen. Für Stimmung sorgte die Münchner Pool-Dancing-Queen Melanie Moser (33). Sie ist in der Disziplin „Akrobatik an der Stange“ Europameisterin. Kunstvoll räkelte sie sich an der Stange vor den geladenen Gästen. Für das biedere Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist es allerdings nur Schmuddelkram und sei nach Paragraph 33a Gewerbeordnung genehmigungspflichtig gewesen.
In dem Paragraph heißt es: „Wer gewerbemäßig Schaustellung von Personen in seinem Geschäftsräumen veranstaltet oder für deren Veranstaltungen seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem akrobatischem oder ähnlichem Charakter.“
Der Szene-Wirt ist der Meinung, dass dies eine reine „Sportveranstaltung“ gewesen sei. Gegen den Strafbefehl hat Hugo Bachmaier zunächst Einspruch eingelegt und jetzt in letzter Sekunde zurückgezogen. Nach einem Gespräch mit dem Richter ist dem Wirt der Aufwand für eine aufwendige Beweisaufnahme zu groß gewesen.