Bachmaier: Ein Freispruch zweiter Klasse?

Die Richterin glaubt fest an die Schuld des Angeklagten - doch Hugo Bachmaier verlässt das Amtsgericht ohne jede Bestrafung - weil ein Dealer die Aussage verweigert. 
John Schneider |
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Freude nach dem Freispruch: Hugo Bachmaier (r.) mit Anwalt Peter Guttmann.
John Schneider Freude nach dem Freispruch: Hugo Bachmaier (r.) mit Anwalt Peter Guttmann.

Die Richterin glaubt fest an die Schuld des Angeklagten - doch Hugo Bachmaier verlässt das Amtsgericht ohne jede Bestrafung - weil ein Dealer die Aussage verweigert. 

MÜNCHEN Richterin Birgit Brunn lässt keinen Zweifel daran, was sie wirklich denkt über den Angeklagten, der da vor ihr sitzt: „Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie es gemacht haben – aber es war Ihnen nicht nachzuweisen.“ Ein Freispruch aus Überzeugung sieht anders aus.

Promi-Wirt Hugo Bachmaier (54) strahlt trotzdem. Denn: Ein Strafbefehl und eine Geldstrafe im fünfstelligen Bereich für den Erwerb von Kokain am 14. Dezember 2010 bleiben ihm so nämlich erspart. Und dies, obwohl die Richterin ein Haar-Gutachten vom August 2011 präsentiert hat, das den Drogenkonsum Bachmaiers – unter anderem Kokain und Ecstasy – deutlich nachgewiesen hat. 

Den Kokainkonsum gibt er auch zu. Der Wirt des „Bachmaier Hofbräu“ an der Leopoldstraße will seitdem aber sauber geblieben sein. Das Kokain habe er im Sommer 2011 bei einem Junggesellenabschied in Las Vegas konsumiert. „Da haben wir es richtig krachen lassen“, erklärt er nach dem Urteil.

Warum Bachmaier dennoch freigesprochen wird? Das Gutachten allein beweist nicht, dass Bachmaier am 14. Dezember 2010 Kokain erworben hat. Und allein das wird ihm in diesem Fall vorgeworfen. Bei der spektakulären Durchsuchung seines Lokals im Juli 2011 fanden die Ermittler nichts. Das wenige Kokain, das in seiner Wohnung gefunden wurde, will seine damalige Lebensgefährtin besessen haben.

Die Hoffnung der Ankläger, dass der bereits abgeurteilte Schwabinger Dealer René M. (54) vor Gericht diesen Kokain-Kauf Bachmaiers bestätigt, zerschlagen sich gestern schnell. Zwar hatte der Dealer (54), der vor einem halben Jahr zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist, damals gestanden, dass er in 200 Fällen Kokain verkauft habe – auch an Bachmaier, den er seit 20 Jahren kennt.

Gestern verweigert der Dealer aber die Aussage. Offenbar aus Furcht, sich selber neu zu belasten. Für den Verkauf von Kokain an Bachmaier könnte der Dealer zwar nicht noch einmal bestraft werden. Es bliebe aber die Möglichkeit, dass sein pauschales Geständnis falsch gewesen sei. Dann stünde der Vorwurf der falschen Verdächtigung im Raum. Dieses Risiko mochte René M. nicht eingehen. Ohne ein Wort zur Sache Bachmaier gesagt zu haben, wird er in Handschellen zurück zu seinem Therapieplatz in Haar gebracht.

Klar sei er erleichtert, erklärt der Party-Wirt nach der Urteilsverkündung. Und zaubert noch eine Reservierungsliste für sein Lokal in der Leopoldstraße für den 14. Dezember aus der Tasche. Für den Zeitraum also, den die Ankläger für den Kauf des Kokains in der Schwabinger Wohnung des Dealers annehmen, könnten diese Gäste seine Anwesenheit im Lokal bezeugen. Das ist gestern nicht mehr nötig gewesen.

Ein Freispruch zweiter Klasse? „Einen Freispruch zweiter Klasse gibt es nicht“, sagt Anwalt Peter Guttmann. Sein Mandant habe ihm gesagt: „Der Dealer kann mich nicht belasten.“ Gleich zu Beginn hat Hugo Bachmaier auch der Richterin erklärt: „Ich versichere Ihnen, dass ich keine Drogen bei Herrn M. gekauft habe.“ Überzeugt hat er sie allerdings nicht.

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