Azubi rast durch München: Geldstrafe und Fahrverbot

Das Amtsgericht München hat einen Azubi zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss der 24-Jährige drei Monate seinen Führerschein abgeben. Der Mann war im Mai 2018 über den Mittleren Ring gerast – teilweise mit über 100 Km/h.
von  AZ/ls

München - Seine vorsätzliche Raserei kommt einen 24-Jährigen aus München teuer zu stehen. Das Amtsgericht verurteilte den Azubi zu 1.504 Euro Geldstrafe und einem dreimonatigen Fahrverbot (AZ 953 OWi 435 Js 216208/18).

Insgesamt gingen eine fahrlässige und fünf vorsätzliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit in das Urteil ein. Der derzeitige Meisterschüler aus Obermenzing war am 23. Mai 2018 nachts mit seinem Peugot über den Mittleren Ring in München gerast und dabei innerhalb einer Stunde elfmal geblitzt worden.

Mit über hundert Sachen über den Ring

Im Petueltunnel überschritt er die erlaubten 60 Km/h um 34 Km/h, im Richard-Strauss-Tunnel war er 39 Sachen zu schnell, im Luise-Kisselbach-Tunnel dann 46 Km/h zu flott unterwegs und der Blizer in der Landshuter Allee zeigte bei erlaubten 50 Km/h eine Geschwindigkeit von 102 Sachen an. So ging es weiter: Einmal um den Mittleren Ring, nahezu jeden Blitzer nahm der 24-Jährige mit.

Vor Gericht äußern wollte sich der Raser nicht. Die Beweislast aber war erdrückend. Sowohl die Zeugenaussagen der Polizisten als auch die Blitzerfotos belegten die Taten. Mit seiner Strafe kam der 24-Jährige dabei noch einigermaßen glimpflich davon. Das Gericht wertete die ersten beiden Geschwindigkeitsverstöße als Fahrlässigkeit. Insgesamt fünf Verstöße wurden als "tateinheitliche Verwirklichung" gesehen, wurden also nicht einzeln gewertet.

Gericht verhängt Fahrverbot

So blieben am Ende fünf vorsätzliche und eine fahrlässige Tat. Die verhängte Geldstrafe reduzierte das Gericht "im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse" des Meisterschülers, von den ursrpünglich 3.760 Euro wurden 40 Prozent angesetzt.

Da der Mann bereits wenige Tage zuvor als Raser aufgefallen war, verhängte das Gericht zudem das dreimonatige Fahrverbot. Gegen das Urteil hat der 24-Jährige Rechtsbeschwerde eingelegt.

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