AZ-U5-Stipendium: Die Regeln

Ihr wollt mitmachen beim Kreativwettbewerb der Abendzeitung und euch ein Stipendium an der U5 Akademie in München holen. Hier erfahrt ihr alles über die Teilnahmebedingungen für das AZ-U5-Stipendium.
von  AZ
Gefordert und gefördert: Die Abendzeitung schickt einen kreativen Kopf an die Akademie U5.
Gefordert und gefördert: Die Abendzeitung schickt einen kreativen Kopf an die Akademie U5. © U5

Ihr wollt mitmachen beim Kreativwettbewerb der Abendzeitung und euch ein Stipendium an der Akademie U5 in München holen. Hier erfahrt ihr alles über die Teilnahmebedingungen für das AZ-U5-Stipendium.

München - Obacht, kreative Köpfe! Wenn ihr beim Wettbewerb für das AZ-U5-Stipendium mitmachen wollt, gibt es folgendes zu beachten:

Die Bewerbungsphase für das AZ-U5-Stipendium im Wert von 27.000 Euro beginnt offiziell am Samstag, den 09.12.2017 um 0 Uhr. Das Bewerbungsfenster schließt am 18.12.2017 um 18 Uhr. Danach werden keine Entwurfeinsendungen mehr berücksichtigt.

Die Aufgabe für Bewerber: Porträtiere dich als kreativsten Münchner – mit allen Mitteln: Von A wie Acryl bis Z wie Zahnpasta. Erlaubt ist, was dir einfällt! Deinen Entwurf schickst du an stipendium@az-muenchen.de. Alle Fotos bitte im jpg-Format und in möglichst hoher Auflösung.

Dazu benötigen wir folgende Angaben: Name, Adresse, Handynummer, Alter (Teilnahme ab 18 Jahren) und einige Worte über dich selbst (Beruf, Hobbys etc.). Ein Wohnort in München ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme!

Mit der Teilnahme erklärt ihr euch damit einverstanden, dass eure eingesandten Bilder auf www.az-muenchen.de, auf instagram.com und auf der Facebook-Seite der Abendzeitung sowie auf www.akademie-u5.de und in Medien bzw. auf Seiten von Partnern, mit denen die Abendzeitung kooperiert, veröffentlicht werden – dies gilt für Print- und Onlinemedien. Alle Bildrechte werden an die Abendzeitung München Verlags GmbH abgetreten. Diese erstrecken sich ebenso auf jedwede werbliche Nutzungsform durch die Abendzeitung München Verlags GmbH und die AZ Digital GmbH & Co KG sowie der Sponsoren und Kooperationspartner. Es gibt keine Honorarzahlungen.

Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss die Bewerberin/der Bewerber das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Abendzeitung München Verlags GmbH, von Sponsoren und von Kooperationspartnern sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnehmer garantieren jeweils, dass ihre eingereichten Entwürfe und Foto-Aufnahmen frei von Rechten Dritter sind. Des Weiteren dürfen keine Rechte Dritter der Teilnahme an der Wahl entgegenstehen. Außerdem stellen die Bewerber die Abendzeitung München Verlags GmbH, die AZ Digital GmbH & Co KG sowie alle Sponsoren und Kooperationspartner vollumfänglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Bewerber garantieren darüber hinaus, dass alle eingereichten Bild- und Bewegtbildmaterialien von niemand anderen entworfen und erstellt worden sind als von ihnen selbst.

Treten zu irgendeinem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens sowie bei der Abstimmungen von Jury oder Publikum ungewöhnlich anmutende Ergebnisse auf oder gehen Informationen ein, die den Verdacht der Manipulation nahelegen, bleibt es der Abendzeitung München GmbH Verlags GmbH vorbehalten, in diesem Zusammenhang Bewerber für das AZ-U5-Stipendium von der weiteren Teilnahme auszuschließen oder auch nachträglich zu disqualifizieren. Jede Teilnehmer erklärt sich bereit, an allen Veranstaltungen in allen Runden teilzunehmen und sich die entsprechenden Termine frühzeitig einzurichten und freizuhalten.

Der Sieger des AZ-Wettbewerbs erhält ein Stipendium an der Akademie U5. Es werden ausschließlich die Studiengebühren (750 Euro pro Monat, Studienzeit sechs Semester) übernommen. Fallen während des Studiums zusätzliche Kosten (Materialbeschaffung, Laptop etc.) an, muss der Stipendiat selbst dafür aufkommen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Interessiert? Hier geht's zum Bewerbungsaufruf

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.