Autowäsche endet mit Blechschaden - Tankwart muss zahlen

Erst volltanken, dann durch die Waschanlage fahren lassen. Doch dazu kam es nicht, sondern zu einem Blechschaden. Die Tankstelle muss nun für den verpatzten Kunden-Service bezahlen.
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MÜNCHEN - Erst volltanken, dann durch die Waschanlage fahren lassen. Doch dazu kam es nicht, sondern zu einem Blechschaden. Die Tankstelle muss nun für den verpatzten Kunden-Service bezahlen.

„Einmal volltanken und den Wagen bitte waschen“, verlangte eine Cabrio-Fahrerin an einer sogenannten Münchner Service-Tankstelle. Zur Wagenwäsche kam es nicht mehr. Denn die Kassiererin hatte beim Versuch, durch die Waschstraße zu fahren, das Auto frontal gegen eine Werbetafel gesetzt.

Das Münchner Landgericht für Zivilsachen hat nun entschieden, dass die Tankstellenbetreiberin für den Schaden am Cabrio aufkommen muss.

Zunächst weigerte sich der Tankwart, das Auto durch die Waschstraße zu fahren: „Ich habe keinen Führerschein.“ Die Dame an der Kasse winkte zunächst auch ab: „Ich habe kaum Fahrpraxis.“

Schließlich nahm der Tankwart die Fahrzeugschlüssel entgegen und beauftragte die Kassiererin, den Wagen durch die Waschstraße zu fahren. Nach dem Starten trat sie aufs Gas und nicht auf die Bremse. Das Landgericht entschied, dass der Tankwart durch die Entgegennahme der Schlüssel die Serviceleistung übernommen habe. Dies stelle ein „Übernahmeverschulden“ des Tankwarts dar, für das die beklagte Tankstellenbetreiberin aufkommen muss. Aktenzeichen: 13 S 5962/09.

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