Automatische Tür: Vierjährige verletzt

Eltern klagten, weil sich ihre Tochter den Finger in einer automatischen Tür eingeklemmt hatte. Die beklagfte Landeshauptstadt München wehrte sich - das Urteil.
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Eltern klagten, weil sich ihre Tochter den Finger in einer automatischen Tür eingeklemmt hatte,

München - Die Nutzung von Fahrstühlen und automatischen Türen ist in unseren Tagen ganz normal geworden. Das hat auch rechtliche Folgen. Denn der Benutzer muss inzwischen selbst auf Gefahren aufpassen.

Der Fall: Ein Münchner Ehepaar war mit ihrer vierjährigen Tochter in einem Sozialbürgerhaus, um einen neuen Leistungsbescheid zu erhalten. Im Sozialbürgerhaus klemmte sich das Mädchen ihren Daumen in der automatischen Zugangstür zur Eingangshalle ein. Mit schmerzhaften Folgen: Die Kleine erlitt einen Bruch des Daumens und musste drei Wochen einen Gips tragen.

Die Eltern verlangten daraufhin von der Landeshauptstadt München ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 1500 Euro. Schließlich habe diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Außerdem habe die Sensorik der Tür ihre kleine Tochter nicht erfasst.

Die Landeshauptstadt wehrte sich: Die Mutter sei zweimal darauf hingewiesen worden, dass sie auf ihre spielende Tochter aufpassen müsse. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege daher nicht vor. Die Türe funktioniere einwandfrei.

Das fand auch das Gericht. Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage der Eltern ab. Ein Schmerzensgeldanspruch bestehe nicht, sagte die Richterin. Die Beklagte habe keine Verkehrssicherungspflicht verletzt.

 

 

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