Autohaus muss zahlen: 3000 Euro für falschen Eintrag im Kfz-Brief
Ein falscher Name bei der Erstzulassung eines Wagens kostete ein Autohaus jetzt viel Geld.
München Ein kleines Versehen mit großen Folgen: Weil ein Mitarbeiter den falschen Namen in den Kfz-Brief schrieb, muss ein Autohaus jetzt 3145,80 Euro zahlen. Nach Ansicht des Amtsgerichtes hat der Neuwagen durch die falsche Eintragung an Wert verloren.
Der Fall: Eine Frau aus Schwabhausen (Kreis Dachau) hatte bei dem Autohaus im Juni 2011 für einen Peugeot 207 einen Preis von knapp 14 000 Euro vereinbart und dieses als Leasingwagen gefahren. Nach drei Jahren wollte sie es für gut 8700 Euro zu kaufen. Dabei kam aber heraus, dass das Fahrzeug seinerzeit nicht auf die Frau, sondern auf einen anderen Namen erstzugelassen worden war.
Das war nur möglich, weil die Frau bei der Übergabe zwar einen Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten hatte, der Kfz-Brief mit dem Namen der angeblichen Voreigentümerin aber die gesamte Zeit beim Autohaus geblieben. So konnte niemand den Irrtum entdecken.
Das Autohaus räumte zwar ein, dass man intern einen Fehler gemacht habe. Doch wie von der Frau verlangt, mindestens 2000 Euro dafür zu zahlen, dazu war man nicht bereit. Das war der zweite Fehler. Denn nun kam die Sache noch 1000 Euro teurer.
Das Gericht kam zu dem Schluss, das Fahrzeug sei mangelhaft im Sinn des Gesetzes, da es sich nicht wie vereinbart um ein fabrikneues Fahrzeug gehandelt habe. Den Wertverlust durch die Eintragung auf eine andere Person ließ das Gericht durch einen Sachverständigen ermitteln. Er kam auf einen Betrag von exakt 3145,80 Euro.
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