Autistin missbraucht: Achteinhalb Jahre Haft
München Dass er der Vater des Kindes ist, dass die geistig schwer behinderte Leila S. (28, Name geändert) im Mai entband, leugnet Stefan A. (52) nicht. Doch wie es dazu kam, blieb zwischen dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft bis zuletzt strittig.
Der ehemalige Pfleger des Franziskuswerkes in Schönbrunn (Kreis Dachau) überraschte am Donnerstag im Prozess am Landgericht mit dieser Erklärung für die Schwangerschaft der Frau: Er habe sie im August 2014 während seines Nachtdienstes gewaschen. Als sie dabei über einen Wickeltisch gebeugt war, habe ihn das erregt und er habe sich hinter ihr stehend selbst befriedigt. Bei seinen ungeschickten Versuchen, das Sperma wegzuwischen, soll es zu dann zu der Befruchtung gekommen sein. Er habe sie aber nicht sexuell berührt.
Der Vorsitzende Richter Martin Rieder fragte seinen Experten: Ist das eine mögliche Variante? Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger antworte, eine solche Variante sei – ähnlich wie beim Petting – zwar nicht ganz auszuschließen, aber „ungewöhnlich“ und wenig wahrscheinlich.
Starke Zweifel meldeten auch die Ankläger an. Staatsanwalt Florian Burkhardt war bis zum Schluss überzeugt, dass der Pfleger bei der heute 28 Jahre alte Frau den Beischlaf vollzogen habe. Er forderte in seinem Plädoyer zwölf Jahre Haft für den Mann, die Nebenklage sogar noch ein Jahr mehr. Es sei der „denkbar schwerste Fall eines Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen“, sagte Burkhardt in seinem Plädoyer. Die Verteidigung sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus - also maximal zwei Jahre.
Stefan A. erklärte, dass er sich schäme sich und sich bei der Frau entschuldige. Die Vaterschaft habe er inzwischen auch anerkannt.
Der Mann war noch vor Bekanntwerden der Schwangerschaft aus der Schönbrunner Einrichtung ausgeschieden. Es habe bereits zuvor Ärger wegen seines Umgangs mit Patienten gegeben.
Das Kind, das die Autistin geboren hat, ist gesund und bei Pflegeeltern untergebracht. Das 28-jährige Opfer lebt nach BR-Infos weiterhin in der Behinderteneinrichtung – das Franziskuswerk Schönbrunn sehe das als Vertrauensbeweis. Inzwischen wurde dort eine Arbeitsgruppe Prävention gegründet, um sexuellem Missbrauch besser vorzubeugen.
Das Urteil: Achteinhalb Jahre Haft für Stefan A. Die Autistin sei vollkommen widerstandsunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Rieder in seiner Urteilsbegründung. „Das hat der Angeklagte schamlos ausgenutzt.“ Die Selbstbefriedigungsversion des Angeklagten nannte der Richter „abwegig“.
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