Ausgehen in München: Das Gesetz tanzt mit
MÜNCHEN - Unter 16 sind Discos eigentlich tabu – doch viele Jugendliche fälschen Ausweise und machen sich damit strafbar. Doch was dürfen Minderjährige – und was nicht?
Die noble Maxsuite am Maximiliansplatz hatte am Samstag überraschend Besuch von der Polizei: Sie suchte Jugendliche, die nach dem Gesetz nach Mitternacht dort nicht mehr sein durften. Das ist kein Einzelfall: Immer wieder überprüft die Polizei Bars und Discos. Denn die Party-Generation will ausgehen, und da kommen viele Jugendliche mit den Gesetzen in Konflikt – weil sie länger ausgehen als erlaubt ist. „Das hat zugenommen“, weiß auch das Jugendamt. Denn es gebe immer mehr Events und Feste. Was dürfen die Jugendlichen?
Ausgehen unter 16 Jahren: Da geht garnicht. Keine Bar, keine Disco. Nur wenn sie „unterwegs“ sind, dürfen sie nur zum Essen und Trinken ein Lokal aufsuchen (bis 23 Uhr).
Ausgehen 16 und 17 Jahre: Um Mitternacht ist Schluss, wenn sie ohne Erziehungsberechtigte sind. Viele Wirte verlangen, dass Jugendliche unter 18 den Personalausweis abgeben. Wer um Mitternacht noch da ist, wird ausgerufen und muss gehen.
Dürfen sie mit Erziehungsberechtigtem länger ausgehen? Ja. Mit den Eltern problemlos. Für die Begleitung anderer Erwachsenen gibt es im Gesetz eine Speziallösung: Die Eltern müssen schriftlich erklären, dass sie damit einverstanden sind. Im Internet gibt es dazu Formulare. Von denen raten Polizei und Jugendamt aber ab. Das Beste ist: Die Eltern schreiben die Erlaubnis für diese ganz konkrete Nacht. Dazu gehören: Name des Kindes und der Begleitung, Datum, Name des Lokals. Zusätzlich gehört dazu eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils mit Originalunterschrift auf der Kopie.
Kann jeder über 18 Jahren ein Erziehungsberechtigter sein? Nein! Es darf nicht der Freund oder die Freundin sein. Es können Geschwister, Nachbarn oder Verwandte sein.
Was ist bei Fälschungen?
„Das ist Urkundenfälschung“ heißt es vom Jugendamt. Die ist strafbar. Weil viele Wirte wissen, das Jugendliche mit gefälschten Erlaubnisschreiben kommen, werden solche Papiere oft nicht anerkannt. Der Wirt hat Hausrecht und entscheidet selbst.
Was riskiert der Wirt? Wenn Jugendliche gesetzwidrig angetroffen werden, droht dem Wirt ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Im Wiederholungsfall wird die Konzession geprüft.
Was ist mit Schülerausweisen und Personalausweisen? „Gefälschte Schülerausweise kommen häufig vor, Personalausweise seltener“, so die Polizei. Es sind Urkundenfälschungen und beides ist strafbar.
Wie lange dürfen Jugendliche unter 18 nachts auf der Straße sein? Da gibt es keine Regelung, aber sie werden von der Polizei häufig an den bekannten Treffs kontrolliert.
Was dürfen die Jugendlichen trinken? Unter 16 keinen Alkohol. Ab 16 Jahren Bier, Sekt und Wein. Erst ab 18 Cocktails und Schärferes.
Rauchen: Ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Willi Bock