Ausflüge im Corona-Frühling: Münchner Polizei appelliert an die Vernunft

Frühlingstemperaturen dürften an diesem Wochenende wieder sehr viele Menschen ins Freie locken. Die Münchner Polizei appelliert an die Bürger, Ansammlungen zu meiden.
von  Ralph Hub
Am Wochenende steigen die Temperaturen in München. Die Polizei mahnt die Bevölkerung zu Corona-bedingter Vernunft. (Symbolbild)
Am Wochenende steigen die Temperaturen in München. Die Polizei mahnt die Bevölkerung zu Corona-bedingter Vernunft. (Symbolbild) © Daniel von Loeper

München - Vor allem die beliebten Ausflugsziele in der Stadt und im Umland wird die Polizei am Wochenende wieder im Auge behalten. "Wir appellieren an die Vernunft der Leute, größere Menschenansammlungen zu meiden", sagt Polizeisprecher Michael Marienwald.

Polizei will an Hotspots verstärkt Streifen einsetzen

Bei Temperaturen bis zu 20 Grad zieht es vermutlich wieder viele Ausflügler raus in die Berge oder an einen der Seen im Umland. Vielerorts sind Parkplätze gesperrt, Ausflugslokale sind ja ohnehin auch weiterhin geschlossen.

Die Polizei hat angekündigt, an den bekannten Hotspots verstärkt Streifen einzusetzen, die darauf achten, dass die Menschen ausreichend Abstand zueinander halten, und je nach Örtlichkeit Mund-Nasen-Schutz tragen. Wichtig ist auch, dass die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, dass man sich nicht mit zu vielen Personen aus anderen Haushalten trifft. Auch private Feiern im größeren Kreis bleiben verboten.

Anzeige wegen Geburtstagsfeier: 18-Jähriger drohen 250 Euro Bußgeld

Eine junge Frau aus Neuhausen, die am Donnerstag ihren 18. Geburtstag mit Freunden feierte, wurde von der Polizei angezeigt. Ihr drohen 250 Euro Bußgeld. Sie hatte in ihrer Wohnung in der Clarita-Bernhard-Straße abends sieben Freunde, zwei Männer und fünf Frauen im Alter von 15 bis 20 Jahren, eingeladen.

Ein Nachbar hörte Gelächter und Musik. Kurz nach 23 Uhr stand die Polizei an der Wohnungstür und klingelte. Die Beamten beendeten die Geburtstagsfeier und schickten die Gäste nach Hause. Auch ihnen droht jeweils ein Bußgeld: Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.

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