Aus für Gewürzladen: Schuhbecks Company GmbH muss Laden am Platzl räumen

Der Eigentümer lässt den Gewürzladen am Platzl wegen Mietrückständen räumen, erklärte sich jedoch bereit, mit der Vollstreckung bis zum 15. März zu warten.
von  John Schneider
Der Gewürzladen am Platzl.
Der Gewürzladen am Platzl. © Müller

München - Das ehemalige Restaurant- und Gewürzläden-Imperium wird immer kleiner. Jetzt ist die neue Schuhbecks Company GmbH aus dem Laden im Orlandohaus herausgeklagt worden. Der Eigentümer wollte den Gewürzladen am Platzl wegen Mietrückständen räumen lassen. "Seit Juni 2022 bis einschließlich Februar 2023 ist keine Miete bezahlt worden", sagte dessen Anwalt am Montag vor Gericht.

Star-Koch Alfons Schuhbeck (73) selber ist aber seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zuständig. Er wartet derzeit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in seiner Sache. Der prominente Koch war wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Schuhbeck Revision eingelegt hat.

Zwei Räumungsklagen gegen Schuhbecks Gewürz- und Teeladen am Platzl

Im November des vergangenen Jahres waren zwei Räumungsklagen beim Landgericht eingegangen, teilt die Pressesprecherin des Landgerichts auf AZ-Anfrage mit. Es gehe dabei um drei Etagen des Gewürz- und Teeladens am Platzl, den Schuhbeck 2005 gegründet hat.

Die GmbH habe im Vorfeld der Verhandlung zwar angezeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, allerdings sei nach Mitteilung des Richters die Verteidigung nicht begründet worden. Er ging davon aus, dass beim Termin am Montag ein Versäumnisurteil ergeht.

Schuhbecks Company GmbH erkennt die Forderung der Räumungsklage an

Wider Erwarten tauchten am Montag dann doch die Vertreter der Schuhbecks Company GmbH bei Gericht auf. Nach hitziger Diskussion kam es am Ende zu einem Anerkenntnisurteil. Sprich die Schuhbecks Company GmbH erkennt die Forderung der Räumungsklage an. Sie muss also den Gewürzladen mit einer Gesamtfläche von 585 Quadratmetern räumen.

Allerdings erklärten sich die Kläger, also der Eigentümer, bereit, mit der Vollstreckung bis zum 15. März zu warten. Der Streitwert der Klage beträgt 333.840 Euro.

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