Augustinum-Skandal: Entscheidung über Pension vertagt

Im Rechtsstreit zwischen den Augustinum-Seniorenheimen und einem ehemaligen Geschäftsführer um Pensionsansprüche hat das Landgericht München I eine Entscheidung am Donnerstag vertagt. Ein Verkündungstermin soll in rund drei Wochen angesetzt werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Gegen den Ex-Geschäftsführer läuft ein Strafprozess wegen Betrugs und Untreue. Er soll dazu beigetragen haben, dass das Augustinum bei dubiosen Immobiliendeals um Millionen geprellt wurde. Das Unternehmen trennte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe von dem Mann. Das Urteil in dem Prozess soll voraussichtlich an diesem Freitag fallen.
dpa |
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Das Schild des Altenheim-Betreibers Augustinum ist an der Zentrale des Unternehmens zu sehen.
Das Schild des Altenheim-Betreibers Augustinum ist an der Zentrale des Unternehmens zu sehen. © picture alliance / dpa/Archivbild
München

Der Angeklagte hatte vor Gericht eine Mitschuld eingeräumt. Er trage aber keinesfalls allein die Schuld daran, dass die Augustinum-Gruppe bei dubiosen Immobiliengeschäften um Millionen geprellt wurde. Er sei "ans Messer geliefert" worden.

Die Hauptverantwortung trage ein inzwischen verstorbener Rechtsberater des Augustinums, dem der Ex-Geschäftsführer nahezu blind vertraut habe. "Es gab für mich keinen Anlass, ihm nicht zu trauen", sagte der Angeklagte. "Ich hab die Verträge auch nicht verstanden, ich bin ehrlich. Ich bin ja kein Jurist." Aus Sicht der Verteidigung tragen auch noch andere Augustinum-Verantwortliche eine Mitschuld.

Hintergrund des Prozesses ist, dass die Gruppe zahlreiche ihrer Altenheime verkauft hatte, um sie dann wieder zu mieten. Davon versprach man sich mehr Flexibilität. Bei den Verkäufen aber soll - mit Hilfe des damaligen und nun angeklagten Geschäftsführers - Geld abgezweigt worden sein.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-303252/2

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2 Kommentare
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  • am 04.02.2021 17:34 Uhr / Bewertung:

    Auch Jochen Vogel residierte im Augustinum - einem Altenstift. Und viele gute Betuchte mehr. Ein Geschäftshaus verkaufen und es dann zurück zu mieten ist übrigens eine gängige Praxis. Nicht zu kritisieren.

  • Alter_Ego am 04.02.2021 16:53 Uhr / Bewertung:

    Man ist kein Jurist, aber Geschäftsführergehalt, Dienstwagen und andere Privilegien gerne mitnehmen. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Warum das Gericht sich vertagt, erschließt sich mir aus dem Artikel nicht.

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