Augustinum-Prozess: Ist der Ex-Chef ein Betrüger?

Der Angeklagte soll dabei geholfen haben, sechs Millionen Euro zu veruntreuen.
von  John Schneider
Altenheim-Betreiber Augustinum ist um Millionen betrogen worden.
Altenheim-Betreiber Augustinum ist um Millionen betrogen worden. © Matthias Balk/dpa

München - Er hat viel unterschrieben und wenig verstanden. Diesen Eindruck will ein ehemaliger Geschäftsführer (65) der Augustinum-Gruppe vor dem Landgericht vermitteln. Es geht um Betrug und Untreue. Das Augustinum wurde bei dubiosen Immobiliengeschäften um sechs Millionen Euro gebracht. Die Gruppe erstattete deshalb nach der Aufdeckung der Vorgänge bereits im Jahre 2014 Anzeige.

Betrug um sechs Millionen Euro

Der Hintergrund: Um flexibler zu sein, hatte das Augustinum elf seiner Altenheime verkauft, um sie dann wieder zu mieten. Bei den Verkäufen aber soll laut Anklage viel Geld abgezweigt worden sein. Mit Hilfe des 65-Jährigen. "Der Angeklagte steht zu seiner Verantwortung", erklärt sein Anwalt. Er trage aber keinesfalls allein die Schuld daran, sondern sei "ans Messer geliefert" worden. Er habe dem inzwischen verstorbenen Rechtsberater der Seniorenheime nahezu blind vertraut: "Es gab für mich keinen Anlass, ihm nicht zu trauen", sagt der Angeklagte am Freitag vor Gericht. "Ich hab die Verträge auch nicht verstanden, ich bin ehrlich. Ich bin ja kein Jurist."

Augustinum-Gruppe betreibt 23 Seniorenheime

Die Augustinum-Gruppe betreibt 23 Seniorenheime in neun Bundesländern, in denen insgesamt 7.500 Menschen leben, davon knapp die Hälfte an den elf Standorten, die die Gruppe zurückhaben will. "Auf den Betrieb des Augustinum und das Leben in seinen Häusern hat die Thematik aber wie seit der Entdeckung der Vorgänge weiterhin keine Auswirkungen", betont ein Sprecher des Augustinum. Die Gruppe stehe finanziell gut da.

"Wie geht es Ihnen jetzt?", fragt die Vorsitzende Richterin den Angeklagten am Freitag. "Nicht so gut", erwidert der 65-Jährige. Vor allem psychisch sei er angeschlagen. Im Prozess steht jetzt für die Schöffen erst einmal das Studium der zahlreichen Verträge an. Das Verfahren wird dann möglicherweise bereits am nächsten Freitag mit einem Urteil enden.

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