Aufstand gegen stille Tage

Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag stehen vor der Tür: Diskothekenbetreiber klagen über die strikte Feiertagsregelung im Freistaat: „Das kommt einem Berufsverbot gleich!“
von  Abendzeitung
Abtanzen an Allerheiligen? In Bayern jedenfalls nicht.
Abtanzen an Allerheiligen? In Bayern jedenfalls nicht. © Camay Sungu

MÜNCHEN - Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag stehen vor der Tür: Diskothekenbetreiber klagen über die strikte Feiertagsregelung im Freistaat: „Das kommt einem Berufsverbot gleich!“

Wenn Clubbesitzer Rainer Müller über den kommenden Monat nachdenkt, vergeht ihm ganz schnell die gute Laune: „Im Grunde kann ich im November meinen Club komplett zusperren“, sagt der Betreiber des Würzburger Studentenclubs Tirili, „die Regelung zu den stillen Feiertagen kommt heuer einem Berufsverbot gleich.“

In der Disco gehen die Lichter aus

In Bayerns Diskotheken gehen im kommenden Monat die Lichter aus: Im Gegensatz zum vergangenen Jahr fallen heuer mit Allerheiligen, dem Totensonntag und dem Volkstrauertag gleich drei von insgesamt neun stillen Tagen im November auf ein Wochenende.

Laut dem bayerischen Feiertagsgesetz sind an diesen Tagen zwar Sportveranstaltungen und politische Kundgebungen erlaubt, öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, dürfen aber nicht stattfinden.

Ab 24 Uhr wird die Musik abgedreht

Für Müller bedeutet dies, dass er ab 24 Uhr die Musik in seinem Club abdrehen und damit im Grunde auch seinen Betrieb schließen kann. Ausnahmen will die Bayerische Staatsregierung heuer nicht mehr dulden.

Dabei sind gerade die Diskotheken-Besitzer auf dem Lande auf das November-Geschäft angewiesen. „Im Sommer finden dort viele Stadl-Feste statt“, weiß Ulrich J. Korb, Geschäftsführer der Fachabteilung Musik & Szene beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, „erst wenn’s kälter wird, machen die Discotheken ihre Umsätze.“

Vier stille Tage im November

Da aber auch am Buß- und Betttag, der am 19. November gefeiert wird, keine laute Tanzmusik gespielt werden darf, fallen heuer vier stille Tage des Jahres in den November: „Es wird ein verdammt ruhiger Monat“, folgert Korb betrübt.

Der Bund für Geistesfreiheit (bfg), der gegen das Feiertagsgesetz derzeit gerichtlich zu Felde zieht, wird noch etwas deutlicher und spricht von einem aufgezwungenen stillen Gedenken „im Stil der Taliban“. Und auch der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe e. V. protestiert lautstark gegen das Tanzverbot ab 24 Uhr und will die Politik nun wenigstens dazu bewegen, dass zumindest bis drei Uhr nachts gefeiert werden darf.

Eine solche Sonderregelung hat auch Baden-Württemberg heuer erlassen. „Diese Maßnahme ist mit Blick auf das veränderte Ausgehverhalten der Discobesucher durchaus zeitgemäß“, findet Clubbesitzer Müller.

Daniel Aschoff

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.