Aufarbeitungskommission fordert vergleichbare Standards
Die katholischen Bistümer haben sich inzwischen - auch in Zusammenarbeit mit dem damaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig - verpflichtet, Kommissionen zur Aufarbeitung aufzubauen. Viele Bistümer haben auch darüber hinaus Ansprechpartner eingesetzt
"Wenn die diözesanen Ansprechpartner so unterschiedlich arbeiten, braucht man sich nicht zu wundern, dass die Fälle von der UKA so unterschiedlich bearbeitet werden", kritisierte Huber. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) entscheidet darüber, ob Betroffene Geld bekommen und wieviel. "Ein Prozent der Opfer hat 50 000 Euro und mehr bekommen, ein Drittel weniger als 10 000 Euro. Das ist ein großes Thema für uns."
Auch wenn im Münchner Bistum von Kardinal Reinhard Marx inzwischen einiges gut laufe, gebe es Luft nach oben, sagte Huber im "Merkur". "Der Kardinal muss mehr in Kontakt treten mit den Betroffenen." Und das werde er auch tun: "Man kann davon ausgehen, dass Betroffene in den nächsten Wochen einen Brief von ihm bekommen."
Einen deutlichen Kritikpunkt hat Huber nach der Aufsehen erregenden Vorstellung des Münchner Missbrauchsgutachtens im Januar: "Den Umgang mit den im Gutachten genannten, noch lebenden Tätern. Das kann man so nicht stehen lassen."