Auf Frühlingsfest: Frau (49) von Schülerin ins Krankenhaus geprügelt

Eine 49-jährige Sozialpädagogin wird auf einem Volksfest ohne Grund niedergeschlagen. Die Täterin war nur 15 Jahre alt und für ihre Aggressivität bekannt. Der Prozess.
München - Es ging alles fürchterlich schnell. Andrea H. war am 18. Mai 2013 auf dem Wasserburger Frühlingsfest unterwegs, musste mal zur Toilette. Als die 49-Jährige zurückkam, stand ihr plötzlich dieses Mädchen gegenüber. „Was guckst du?“, habe die Schülerin zu ihr gesagt, erinnert sich die Sozialpädagogin an die Szene. Dann schlug das Mädchen zu. Und alles wurde dunkel. Andrea M. fiel bewusstlos zu Boden.
Die damals 15-jährige Schlägerin war für ihre Aggressivität bekannt gewesen. In der Schule hatte sie einem Mitschüler eine Watschn verpasst, einem Mädchen das Bein gestellt. Auf dem Volksfest schlug die Schülerin ohne Grund zu.
„Ich habe das Mädchen vorher nie gesehen“, erklärte Andrea H. vor Gericht. Sie erlitt durch die Attacke einen Nasenbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, Hämatome im Gesicht und ein Schleudertrauma. Bis heute kann das Opfer nicht mehr so gut riechen wie früher.
Das Mädchen war daraufhin strafrechtlich zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte die Tat eingestanden. Damit nicht genug, setzte die die Schlägerin per Facebook noch einen drauf. „Die will 6000 Euro Schmerzensgeld die Prostituierte weil sie Operation machen muss wegen Nase“, schrieb die Schlägerin da.
Das mit dem Schmerzensgeld stimmt. Das Landgericht Traunstein verurteilte die 16-Jährige und ihre Mutter dazu, 6000 Euro zu zahlen. Dagegen waren die beiden in Berufung gegangen. Zum einen störte sie die Höhe des Schmerzensgeldes, zum anderen sei nicht einzusehen, warum die Mutter für die Taten ihrer Tochter gerade stehen muss.
Und so kreiste die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht um die Frage, ob die Mutter ihre Aufsichtspflicht gemäß Paragraf 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches verletzt hatte. Das Mädchen sei schließlich nicht nur in der Schule aggressiv gewesen, sondern auch des öfteren von Zuhause weggeblieben, argumentierte Klägeranwalt Florian Rummel. Mit 14 habe man sie einmal in München aufgegriffen. „Soll die Mutter das Mädchen bis zur Volljährigkeit einsperren?“, fragte der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider in Richtung der Kläger.
Eigentlich eine rhetorische Frage. Immerhin sei das Mädchen bis zu dem Vorfall auf dem Volksfest zwar als aggressiv bekannt, die Vorfälle in der Schule seien aber eher geringfügig gewesen. „So etwas war bei uns auf dem Schulhof normal“, erinnerte sich ein Richter. Auch wenn ein solches Verhalten natürlich nicht zu tolerieren sei. Neu sei allenfalls, dass nun auch Mädchen zuschlagen.
Doch Anwalt Rummel fand die Idee des Einsperrens gar nicht so abwegig. Sein Tenor: Wer ein derart aggressives Kind auf die Straße lässt, macht sich mitschuldig, wenn es zu Gewaltakten kommt. Das findet auch Andrea H.: „Es ist bekannt, dass dieses Kind besonders beaufsichtigt werden muss.“ Die Schule des Mädchens habe in Angst gelebt. Die Mutter der 16-Jährigen wehrte sich gegen die Vorwürfe. „Ich möchte nicht als Schuldige dastehen“, erklärte sie vor Gericht. Sie sei ja mit dem Jugendamt in Kontakt und wurde mit ihrer Tochter auch in der Heckscher Klinik vorstellig. „Ich habe alles getan, was man als Mutter machen kann.“
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Mutter wird nicht haftbar gemacht, beteiligt sich aber dennoch an der Wiedergutmachung durch ihre Tochter. 1.729 Euro sind schon geflossen. Weitere 3.000 Euro sollen folgen.
Die 16-Jährige will jetzt übrigens eine Lehre aufnehmen. Bleibt zu hoffen, dass sie ihre Aggressionen besser in den Griff bekommt.