Auf der Wiesn: 25-Jährige schlägt mit Maßkrug zu
München Bei Schlägen mit dem Maßkrug kennt Münchens Justiz normalerweise kein Erbarmen. Der Krug gilt als tödliche Waffe, ein Schlag damit wird oft als versuchtes Tötungsdelikt gewertet und vom Gericht dementsprechend streng geahndet. Gerade einmal ein Jahr ist es her, dass ein 24-jähriger Dachauer für zwei Schläge mit einem Wiesn-Krug zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde.
Doch im Fall der US-Amerikanerin Kathryn D. (25), die am Freitag vor Gericht zugibt, dass sie am 24. September im Augustinerzelt mit dem Krug zugeschlagen hat, erkannte Amtsrichter Sebastian Schmitt besondere Umstände. Er stellte das Verfahren ein. Ein Grund: Die Aussagen der Zeugen sind sehr widersprüchlich.
Zudem ist die junge Frau vor ihren Schlägen möglicherweise belästigt worden. Man hatte ihr laut Anklage den Dirndl-Rock hochgezogen. „Das ganze Zelt hat meinen Hintern sehen können“, berichtet die Angeklagte, die bei Prozessbeginn mit den Tränen kämpft. Das Opfer ihres ersten Schlags, der 19-jährige Matthias K., soll sie dann geschubst haben. Kathryn D.: „Als ich wieder hochkam, habe ich das gegriffen was mir am nächsten war und habe damit zugeschlagen.“ Den Krug eben.
Ihr Opfer wurde ohnmächtig und wachte am Boden wieder auf. Matthias K. trug eine Platzwunde am Kopf, eine Gehirnerschütterung und einen abgesplitterten Zahn davon.
Der 19-Jährige bestreitet sowohl die Belästigung als auch das Schubsen der Frau. Einer seiner Spezl sprach allerdings davon, dass Matthias K. „ausgeflippt“ sei. Er habe aber nur gesehen, dass sein Freund am Rock gezogen, nicht aber, dass er diesen hochgehoben habe.
Kathryn D. versuchte jedenfalls ein weiteres Mal auf den Mann einzuschlagen, traf aber Olga L. (26). Ein Hämatom unter dem Auge und vier Wochen Schmerzen waren die Folge.
Gegen Zahlung von 500 Euro für Matthias K. und 500 Euro für den Freistaat wird das Verfahren eingestellt. Zur Erleichterung von Kathryn D., die nach der Verhandlung ihr Strahlen wiederfindet.
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