Auf Bewährung: Hausverlosung wird bestraft

MÜNCHEN - Der Bankkaufmann (53) will sein Anwesen im Internet verlosen. Das Münchner Landgericht stoppt das „illegale Glücksspiel“ und spricht das Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Eine Niete zog Bankkaufmann Volker Stiny (53) jetzt vor dem Münchner Landgericht: Die Richter stoppten seine Haus-Verlosung. Sie verurteilten ihn wegen unerlaubten Glückspiels und Betrugs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Staatsanwältin Katja Schreiber wollte ihn sogar einsperren: zwei Jahre und zehn Monate Haft hielt sie für angemessen. Verteidiger Guido Bongers plädierte auf Freispruch: Es sei ein Geschicklichkeitsspiel, kein Glücksspiel.
Die Idee schien clever: Bevor Volker Stiny sein Haus in Baldham im Immobilienmarkt inseriert, bot er es unter www.winyourhome.de Anfang 2008 werbewirksam im Internet zur Verlosung an. Zuerst wollte er 48000 Lose zu je 19 Euro verkaufen und eine Ziehung veranstalten. Der Gewinner hätte für 19 Euro ein Haus (156 qm Wohnfläche, 498 qm Garten) im Wert von zirka 570000 Euro ziehen können und Stiny hätte das Spiel ein Gewinn von 912000 Euro eingebracht.
Wie berichtet, machten die Behörden Ärger. Die Konten von Stiny wurden im März 2009 gesperrt. Spielverbot. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Der Hausbesitzer änderte die Regeln. „Ich mache jetzt ein Quiz“, sagte Stiny beim Prozessauftakt am 15.März. Die Teilnehmer müssen sich auf seiner Webseite einloggen und vier Fragen (z. B. „Wo ist die höchste Eisenbahn der Welt?“) in einer Minute beantworten. Stiny: „Die Fragen habe ich mir nicht ausgedacht, sondern bei einem Verlag gekauft.
Klagen gegen Spiel-Verbot beim Europäischen Gerichtshof
“Wer die Fragen nicht beantworten kann, fliegt raus. Die letzten 100 machen am Ende bei einem öffentlichen Ratespiel mit. Stiny versicherte: „Jeder Teilnehmer bekommt einen Gewinn. Fernseher, Auto, etc. Der Beste bekommt das Haus.“ Nun ist der Traum von Haus-Quiz erst einmal geplatzt. In anderen europäischen Staaten wie Österreich ist die Haus-Verlosung erlaubt. Beim Europäischen Gerichtshof sind Klagen gegen das private Spiel-Verbot anhängig.
Sollte das Urteil gegen Stiny rechtskräftig werden, gehen die meisten Mitspieler leer aus. Von den bereits eingenommen 405000 Euro hat Stiny fast alles verbraucht. Nur 50000 Euro konnten die Ermittler sicherstellen. „Das ist die klassische Betrugsvariante“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll.
Torsten Huber